Bestellungen von Brennholz für die Saison 2024/2025 sind ab 01.09.2024 und bis zum 31.03.2025 möglich!

Das Wichtigste in Kürze: Brennholzanfragen können Sie gerne in der Zeit vom 01.09.2024 bis 31.03.2025 abgeben. Wie das genau geht, erfahren Sie weiter unten https://www.wald.rlp.de/forstamt-koblenz

Folgende Wunschmengen können Sie angeben: 5 oder 10 Festmeter (fm). Ein Festmeter Brennholz kostet diese Saison 68,00 € inkl. regulär 7 % MwSt.

Das Brennholz erhalten Sie im Winter/Frühjahr-Sommer 2024/2025 gefällt, entastet und grob gestapelt am Wegesrand.

Wenn Sie das Holz im Wald aufarbeiten, benötigen Sie den Nachweis über einen besuchten Motorsägenkurs.

 

So läuft eine Brennholz-Bestellung ab

Sie können das Brennholz ausschließlich über unser neues Online-Formular bestellen. Dies ist erst ab dem 01.09.2024 auf der Homepage des Forstamtes Koblenz (https://www.wald.rlp.de/forstamt-koblenz) möglich. Wenn Sie online bestellen, erhalten Sie umgehend eine Eingangsbestätigung. Bestellungen werden nur vom 01.09.2024 bis 31.03.2025 angenommen.

Dieser relativ kurze Zeitraum für Brennholzbestellungen hilft uns bei der Planung der Fällarbeiten im Winter. Außerdem trägt er zur fairen Verteilung des Brennholzes bei.

Später eintreffende Bestellungen werden nicht mehr berücksichtigt!

Sie können folgende Mengen anfragen: 5 Festmeter (fm), oder 10 fm. Ein Festmeter entspricht 1,4 Raummetern oder Ster. Der Preis für 1 Fm Brennholz beträgt 68 € inkl. regulär 7 % MwSt. Im Gemeindewald können diese Preise abweichen. Falls Sie eine Wunschholzart haben, können Sie dies im Feld für Ihre Nachricht mitteilen.

Bei der Bestellung geben Sie bitte Ihr Wunschrevier an bzw. das Revier, zu dem Ihr Wohnort gehört. Falls Sie dies nicht wissen, können Sie hier (https://www.wald.rlp.de/forstamt-koblenz/wir/in-den-revieren) nachschauen, welches Revier für Sie zuständig ist. Falls Ihr Wohnort nicht aufgelistet ist, kann es sein, dass ein anderes Forstamt für Sie zuständig ist.

Wir bemühen uns, Ihnen Ihr Brennholz möglichst wohnortsnah und mit der gewünschten Menge und Holzart zur Verfügung zu stellen. Leider können wir dies nicht garantieren.

Das bestellte Holz erhalten Sie im kommenden Winter/Frühjahr als gepoltertes Holz am Wegesrand. Das bedeutet, die Bäume sind bereits gefällt, entastet und am Wegesrand grob gestapelt. Ihr Förster oder Ihre Försterin weist Sie dann entsprechend ein.

Bitte beachten Sie: Bei sehr nasser Witterung können wir, um den Waldboden zu schonen, das gefällte Holz nicht an den Weg rücken. Es kann daher sein, dass Sie Ihr Brennholz etwas verzögert zugeteilt bekommen.

Das Forstamt liefert kein Brennholz aus.

Anschließend erhalten Sie die Rechnung. Nachdem Sie diese beglichen haben, können Sie damit beginnen, Ihr zugewiesenes Brennholz einzuschneiden und abzufahren. Bitte haben Sie dann die Rechnung und einen Zahlungsbeleg (z. B. Überweisungsbeleg oder Screenshot online-Banking) dabei.

Bitte beachten Sie: Das Holz ist frisch gefällt und durch den Baumsaft noch sehr nass. Es brennt erst gut, wenn es mindestens ein, besser zwei Jahre, gesägt, gespalten und aufgestapelt trocknen konnte.

Für die Aufarbeitung mit der Motorsäge benötigen Sie den Nachweis eines besuchten Motorsägenkurses. Solche können Sie am Forstamt Koblenz besuchen. Nähere Infos und Termine erhalten Sie bei Frau Knapp Tanja.knapp@wald-rlp.de.

Arbeiten Sie mit der Motorsäge nie alleine und tragen Sie unbedingt Ihre persönliche Schutzausrüstung, bestehend aus: Helm mit Gesichts- und Gehörschutz, Lederhandschuhe, Schnittschutzhose und Sicherheitsschuhe mit Schnittschutzeinlage.

Wir freuen uns über Ihr Interesse am Wald und wünschen gutes Gelingen mit Ihrem Brennholz!

Pressemitteilung der Ortsgemeinde Kruft sowie der CDU- und SPD-Fraktion im Ortsgemeinderat Kruft

Bauarbeiten im Industriegebiet „Am Schwimmelberg“ der Gemeinde Kretz

Vor kurzem hatte die Ortsgemeinde zusammen mit beiden im Rat vertretenen Fraktionen über Maßnahmen zu den Bauarbeiten in der Gemarkung Kretz informiert.

Hierbei spielte auch die Verkehrsgefährdung durch den LKW-Verkehr insbesondere im Bereich Tubag-Allee/Kretzer Straße und das Überfahren des Rad- und Fußgängerwegs eine Rolle. In Gesprächen mit allen Beteiligten konnte nun erreicht werden, dass der Baustellenverkehr b.a.w. über das Firmengelände der Fa. Sievert abgewickelt wird, so dass der untere Teil der Tubag-Allee nicht mehr befahren werden muss. So können gefährliche Situationen im Bereich der o.g. Einmündung vermieden werden.

Über den Fortgang der Entwicklungen werden die Bürgerinnen und Bürger selbstverständlich zum geeigneten Zeitpunkt informiert.

Sandra Rheindorf-Weber, weitere Beigeordnete der Ortsgemeinde Kruft

Bernhard Treins, Vorsitzender der CDU-Bürgerblock-Fraktion

Andreas Lung, Vorsitzender der SPD-Fraktion

Presseerklärung der Ortsgemeinde Kruft sowie der CDU- und SPD-Fraktion im Ortsgemeinderat Kruft vom 04.07.2024

Bauarbeiten im Industriegebiet “Am Schwimmelberg“  der Gemeinde Kretz

Seit Anfang Juli 2024 finden Erdbau- und Geländearbeiten im Industriegebiet der Ortsgemeinde Kretz „Am Schwimmelberg“ statt. Dabei verläuft der erheblicher LKW Verkehr von und zu der Baustelle über die Tubag Allee in Kruft. Die Anwohner und die Ortsgemeinde wurden hierüber durch einen Flyer des Bauunternehmens informiert. Die von der Kreisverwaltung erteilte Bauerlaubnis von Anfang Mai 2024 wurde der Gemeinde jedoch erst auf ausdrückliche schriftliche Nachfrage am Donnerstag letzter Woche per Mail vom 27.06.2024, 17.15 Uhr mitgeteilt. Hierzu ist klarzustellen, dass das Baugrundstück nicht in Kruft liegt und die Firmierung des Bauherrn unter Verwendung des Ortsnamens Kruft leider in der Öffentlichkeit zu Missverständnissen geführt hat. Die Ortsgemeinde ist weder Bauherr, noch hat sie ihre Zustimmung zu dem Bauvorhaben erteilt. Wegen der unberechtigten Verwendung des Ortsnamens ist das Unternehmen am Mittwoch abgemahnt und zu Unterlassung aufgefordert worden.

Wegen der seit Montagmorgen eingetretenen akuten Gefährdung des Straßenverkehrs durch die Baustellenfahrzeuge und den LKW Transport von und zu der Baustelle hat die Ortsgemeinde Kruft am Mittwoch früh als Sofortmaßnahme  Schutzbaken durch den Baubetriebshof aufstellen lassen, um das verkehrswidrige und gefährliche Überfahren des Rad- und Fußgänger durch die LKW so gut wie möglich zu verhindern.

Der Ortsgemeinderat Kruft hat zudem bereits frühzeitig auf Vorschlag beider im Rat vertretenen Fraktionen einstimmig eine Anwaltskanzlei beauftragt, um die Rechtslage zu prüfen, insbesondere was die Benutzung der Tubagallee durch den Baustellenverkehr und den künftig  zu erwartenden erheblichen LKW-Verkehr des geplanten Logistikunternehmes im Industriegebiet von Kretz betrifft.

Beide Fraktionen sind sich darüber einig, dass die Ortsgemeinde alle erforderlichen rechtlichen Schritte unternehmen wird, um die zu erwartenden Nachteile für die betroffenen Anwohner und die kommunalen Einrichtungen abzuwenden und die aktuell bestehenden Konflikte einer angemessenen und am besten einvernehmlichen Lösung zuzuführen.

 

Walter Kill, Ortsbürgermeister von Kruft

Bernhard Treins, Vorsitzender CDU-Bürgerblock-Fraktion

Andreas Lung, Vorsitzender SPD- Fraktion

Auffüllungs- und Geländemodellierungsarbeiten in Kruft, Tubagallee

Hiermit möchten wir ich Sie darüber informieren, dass die Bauarbeiten (Auffüllungs- und Geländemodellierungsarbeiten) im Industriegebiet am Schwimmelberg in der KW 27 beginnen werden.

Die Arbeiten werden voraussichtlich 3-4 Monate andauern.

Geplant sind die Arbeiten montags bis einschließlich samstags in der Zeit von 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr.

Für Sie zur Information, es finden Erdbauarbeiten auf dem Grundstück statt, d.h. konkret, über Lieferfahrzeuge (ca. 40 LKW/je Tag) wird Bodenmaterial angeliefert, welches eingebaut wird.

Bei Fragen und Beschwerden können Sie sich an folgende Telefon-Nr.: 02162/93220 oder E-Mail: kruft@pundz.de wenden

Wir bitten um Ihr Verständnis.

Walter Kill
Ortsbürgermeister

Projekt „Lebensmittelschrank“ ​

In unserem Dorf soll die Möglichkeit geschaffen werden, dass jeder Bürger im sogenannten „FairTeiler“ Lebensmittel für die Allgemeinheit bereitstellen kann, jeder kann den Lebensmittelschrank bestücken oder kostenlos Lebensmittel entnehmen. Das können Lebensmittel sein, die zu schade sind zum Wegwerfen, aufgrund Menge oder Umständen nicht rechtzeitig verzehrt werden können.

Für die Umsetzung des Projekts wird eine Räumlichkeit mit folgenden Kriterien gesucht:

  • öffentlich zugänglich
  • Garage/Gartenhaus/Scheune/Grundstück
  • Stromanschluss zum Betrieb eines Kühlschranks
  • Lage zwecks Erreichbarkeit bevorzugt im Ortskern

Im weiteren Verlauf werden Kühlschränke, Regale, Schränke benötigt, sowie Ehrenamtliche, die sich bereit erklären, das Projekt mit zu begleiten.

Wir freuen uns, wenn Sie das Projekt in irgendeiner Form unterstützen. KONTAKT

Hintergrund der Projektidee

Die Anfragestellerin des Projekts ist Mitglied der Organisation foodsharing und rettet regelmäßig eine große Menge an Lebensmitteln, die kostenlos für jedermann zur Verfügung gestellt werden darf.

Seit beinahe 2 Jahren betreibt die Anfragestellerin die Verteilung der Lebensmittel in der privaten Küche und Scheune. Sie ist zu einer beliebten Anlaufstelle für Nachbarschaft und private Kontakte geworden. „Wir tun gutes auf mehreren Ebenen. Wir sorgen dafür, dass weniger Lebensmittel im Müll landen, regen zum Umdenken an und fördern das lebendige Miteinander der Krufter, da sich neue Kontakte finden und man zu dieser Thematik schnell ins Gespräch kommt.“