Neuer Förderverein der Kita Vulkanhalle Kruft gegründet

Neuer Förderverein der Kita Vulkanhalle Kruft gegründet

Engagierte Eltern und Unterstützer legen Grundstein für zukünftige Projekte

Am 25. November 2025 wurde im kleinen Sitzungssaal des Rathauses der Förderverein der Kita Vulkanhalle Kruft offiziell gegründet. Gründungsmitglieder, Eltern und Mitarbeitende der Einrichtung folgten der Einladung zur Gründungsversammlung.

Ein wesentlicher Tagesordnungspunkt war die Verabschiedung der Vereinssatzung, die nach
Vorstellung und kurzer Aussprache einstimmig beschlossen wurde. Damit wurde der rechtliche Rahmen für die zukünftige Vereinsarbeit geschaffen.

Im Anschluss erfolgte die Wahl des ersten Vorstandes. Der Vorstand setzt sich wie folgt zusammen:

  • Vorsitz: Dina Waldecker
  • Stellvertretung: Annika Hummrich
  • Kassenführung: Daniela Kanuf
  • Schriftführung: Kristina Korshow
  • Beisitz: Stephanie Stilkrieg

Der neu gewählte Vorstand und die anwesenden Gründungsmitglieder nahmen unmittelbar ihre Arbeit auf und stellten erste Planungen an. Die künftigen Projekte und Vorhaben des Fördervereins konzentrieren sich insbesondere auf Präsenz und aktive Unterstützung bei diversen Veranstaltungen der Kita. Dazu zählen unter anderem das im kommenden Jahr anstehende Kita-Jubiläum, Feste und Aktionen, bei denen der Verein organisatorisch und personell entlastend mitwirken möchte.

Mit der Vereinsgründung wurde ein wichtiger Schritt zur Stärkung der pädagogischen Arbeit und der Gemeinschaft innerhalb der Kita getan. Der Förderverein lädt weitere Interessierte herzlich ein, sich als Mitglieder oder Unterstützer zu beteiligen.

Ortsgemeinderat Kruft im Überblick

Ortsgemeinderat Kruft im Überblick

Auf der letzten Sitzung des Ortsgemeinderates Kruft am 25. September 2025 in der Seniorenresidenz Pellenz (ATV), An der Badkaul 2 in Kruft wurden im öffentlichen Teil folgende Themen behandelt und Beschlüsse gefasst:

Der Vorsitzende begrüßte die Anwesenden. Er stellte die ordnungsgemäße Einladung zur Sitzung und die Beschlussfähigkeit fest.

Es wurden folgende Änderungen und Ergänzungen zur Tagesordnung beantragt:

Die Tagesordnung wurde, nachdem die Dringlichkeit einstimmig festgestellt wurde, um den Tagesordnungspunkt 14 „Rechtsbehelf im Zusammenhang mit der Baugenehmigung vom 02.09.2025 zugunsten der Gewerbepark Kretz GmbH (BA-63-2023-2965) ergänzt. Die Ergänzung wurde einstimmig beschlossen.

Vor Eintritt in die Tagesordnung gratulierte Ortsbürgermeister Kill den Ratsmitgliedern Roni Schneichel, Klaus Schreiber und Paul Meißner nachträglich zum Geburtstag. Außerdem überreichte er Herrn Roni Schneichel ein Präsent zu seinem runden Geburtstag.

Zu TOP 1:        Informationen der Verwaltung

Ortsbürgermeister Kill erteilte folgende Informationen der Verwaltung:

  • Lüftung Vulkanhalle

Die Lüftungsanlage (inkl. Kohlenstoffdioxid- und Temperaturüberwachung sowie Frischluftzufuhr) ist von Montag bis Freitag von 14:00 bis 23:00 Uhr sowie Samstag und Sonntag von 10:00 bis 14:00 Uhr in Betrieb. Bis 2023 ist die Lüftungsanlage bereits ab 6:00 Uhr in Betrieb gewesen. Außerhalb dieser Zeiten ist die Lüftungsanlage ausgeschaltet. Sie aktiviert sich ausschließlich, wenn die Raumtemperatur außerhalb des eingestellten Toleranzbereichs liegt. Außerhalb der regulären Betriebszeiten finden keine Kohlenstoffdioxid-Überwachung und keine aktive Frischluftzufuhr statt. Es wird weiterhin überprüft, inwieweit die Frischluftzufuhr möglicherweise durch Abgase der Feuerwehr beeinträchtigt wird.

  • Eine Resolution zum sofortigen Handeln der Straßenverkehrsbehörde zur Gefährdung der Verkehrssicherheit auf der Tubag Allee durch die erteilte Baugenehmigung der Kreisverwaltung vom 02.09.2025 zur Errichtung eines Logistikzentrums bzw. eines „Gewerbeparks“ wurde verlesen.

Die Resolution ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

  • Die Bürgerinitiative „Tubag Allee“ hat eine Stellungnahme an die Ortsgemeinde übersandt, die ebenfalls verlesen wurde:

„Am 02.09.2025 wurde die Baugenehmigung zum Vorhaben auf dem Gebiet „Am Schwimmelberg“ der Ortsgemeinde Kretz durch die untere Bauaufsichtsbehörde der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz ausgestellt.

Für den 25.09.2025, also an heutigen Vormittag, wurde die mündliche Verhandlung des Normenkontrollverfahrens beim OVG in Koblenz terminiert.

Es hat sich in den vergangenen Tagen und Wochen – besonders mit der Ausstellung der Baugenehmigung zu diesem Zeitpunkt unmittelbar vor der Verhandlung vor dem OVG – gezeigt, dass aktuell keine Unterstützung durch die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz und die Verbandsgemeinde Pellenz für uns Krufter Bürgerinnen und Bürger in dieser Sache zu erwarten ist.

Egal mit welchen äußeren Einflüssen wir hier als BI und damit für uns Krufter Bürgerinnen und Bürger in dieser Sache noch zu tun haben werden, wir werden uns weiterhin für ein lebenswertes Kruft einsetzen und engagieren.

Wir bitten die Entscheidungsträger unserer Gemeinde weiterhin so konsequent wie in der Vergangenheit alle Möglichkeiten und Rechtsmittel einzusetzen bzw. in Anspruch zu nehmen, damit wir gemeinsam dieses Vorhaben verhindern können. Hierbei werden wir sie als Bürgerinitiative weiterhin unterstützen.

Für die BI: Florian Frings und Jürgen Heilmayer“

  • Das Gewerbesteuerschätzung beträgt im Sept 3,691 Mio. EUR.
  •  

Zu TOP 2:        Präsentation über den Ausbau des Glasfasernetzes in der Ortsgemeinde Kruft, Vorlage: 03/115/2025

Herr Philipp Klein von der Firma Westconnect GmbH erläutert die Vorteile des Glasfasernetzes durch deutlich schnellere Upload- und Downloadraten. Mit der Technik werden bereits heute die Anforderungen an die Technologie von morgen erfüllt. Weiterhin führt er aus, dass der Ausbau in Kruft durch die Firma Westconnect GmbH erfolgt. Westconnect ist Teil des E.ON-Konzerns, der vielen als frühere RWE vertraut ist. Die technische Umsetzung erfolgt durch die Schwestergesellschaft Westnetz, mit vielen Mitarbeitenden direkt im Regionalzentrum Rauschermühle in Saffig.

Um den Ausbau des 2. Bauabschnittes beginnen zu können, fehlen noch rd. 15 % an den benötigten mindestens 40 % der Haushalte. Er bittet die Ortsgemeinde sowie die Ratsmitglieder um Unterstützung, um dieses Ziel zu erreichen.

Anmerkung: Fragen aus dem Gremium und den anwesenden Einwohnern werden unter TOP 10 „Einwohnerfragestunde“ beantwortet.

Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Kruft nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

Zu TOP 3:        5. Änderung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Kruft, Vorlage: 03/087/2025

Sachlage:

Aufgrund § 3 Abs. 6 der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Kruft vom 21.08.2019 wurde dem Bau- und Planungsausschuss die Entscheidung über Auftragsvergaben mit einer Auftragssumme bis zu 30.000 EUR im Einzelfall im Rahmen der Haushaltsmittel übertragen.

Im Zusammenhang mit dem Neubau der Kita in Kruft wäre es zweckmäßig, wenn die Westgrenzen während der Baumaßnahme für alle anstehenden Auftragsvergaben verändert werden.

Es wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, dem Bau- und Planungsausschuss die erforderliche Vergabe von Aufträgen ohne Betragsbegrenzung im Zusammenhang mit dem Neubau der Kita in Kruft im Rahmen der für diese Baumaßnahme zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel zu übertragen.

Die Entscheidungskompetenz des Ortsbürgermeisters soll gemäß § 4 Nr. 2 der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Kruft vom 21.08.2019 von 10.000 € auf 20.000 € für die Vergabe von Aufträgen und Arbeiten während der Baumaßnahme: „Neubau der Kita in Kruft“ im Rahmen der zu Verfügung stehenden Haushaltsmittel erhöht werden. Durch diese Kompetenzerweiterung könnten die Arbeitsabläufe für die Baumaßnahme optimiert und flexibler gestaltet werden.

Dem Rat wird regelmäßig über die getätigten Vergaben informiert.

Beschlussvorschlag 1:

Dem Ortsbürgermeister wird die Vergabe von Aufträgen und Arbeiten im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel bis zu einer Wertgrenze von 20.000 € generell übertragen.

Abstimmungsergebnis:          Ja 5      Nein 14

Beschlussvorschlag 2:

Der Ortsgemeinderat beschließt die 5. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Ortsgemeinde Kruft in der vorliegenden Form.

Abstimmungsergebnis:          Ja 14    Nein 5

Somit wurde der Beschlussvorschlag 2, wie in der Sachlage beschrieben, mehrheitlich verabschiedet.

Zu TOP 4:        Verlängerung der Veränderungssperre für den Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan „Alter Ortskern II“, Vorlage: 03/101/2025

Sachlage:

Der Ortsgemeinderat Kruft hat am 07.09.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Alter Ortskern II“ zum Erhalt und zur städtebaulich verträglichen Entwicklung des charakteristischen Orts- und Straßenbildes beschlossen.

Zur Sicherung der Bauleitplanung wurde in der Sitzung des Ortsgemeinderates am 07.09.2023 eine Veränderungssperre beschlossen. Diese ist am 03.10.2023 in Kraft getreten und gilt für die Dauer von zwei Jahren.

Gemäß § 17 Abs. 1 BauGB kann die Geltungsdauer der Veränderungssperre um ein weiteres Jahr verlängert werden.

Vorliegend ist aufgrund der noch nicht abgeschlossenen Bauleitplanung die erste Verlängerung der Veränderungssperre zu beschließen.

Beschlussvorschlag:

Die Veränderungssperre für den Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan „Alter Ortskern II“ wird gemäß § 17 Abs. 1 BauGB und Anlage 1 zu diesem TOP um ein weiteres Jahr verlängert.

Abstimmungsergebnis:          wie Beschlussvorschlag einstimmig  Enthaltung 1

Zu TOP 5:        Zustimmung gemäß § 67 GemO zur 29. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Pellenz im Bereich „Auf dem Dorn“, Gemarkung Saffig, Vorlage: 03/116/2025

In der Sitzung des Verbandsgemeinderates am 04.09.2025 wurde die 29. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Pellenz im Bereich „Auf dem Dorn“, Gemarkung Saffig, vorbehaltlich einer Zustimmung der betroffenen Ortsgemeinden gem. § 67 GemO, beschlossen. Dabei soll der unter Bergrecht stehende Bereich von der Genehmigung ausgenommen und die bisherige Darstellung als Fläche für die Landwirtschaft und gewerbliche Baufläche beibehalten werden.

Beschlussvorschlag:

Es wird beschlossen, der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Pellenz im Bereich „Auf dem Dorn“, Gemarkung Saffig, gemäß § 67 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis:          wie Beschlussvorschlag einstimmig

Zu TOP 6:        Info Neubau Kita Kruft – Planungsänderungen EG, zus. Leistungen,

Vorlage: 03/118/2025

Sachlage:

Vor Freigabe des 1. Ausschreibungspaketes wurden die Ausführungspläne gemeinsam mit der neuen KiTa-Leitung und einer Vertreterin der Ortsgemeindeverwaltung besprochen. Hierbei wurden Anregungen zur Optimierung des Grundrisses, insbesondere im Bereich des Essensraums und der Krippengruppe im EG aufgenommen. Den gemeinschaftlichen Räumen, sollen eigene Sanitärräume für Kinder zugewiesen werden. Die bisher geplante Mitbenutzung der Sanitärräume der Krippengruppe wird als nicht praktikabel angesehen. Die Störungen im Krippenbereich, insbesondere im Wickel- und Sanitärbereich wären erheblich.

Hierzu wurde seitens der Architekten ein alternativer Grundriss vorgelegt, welcher umgesetzt werden soll.

Ein zusätzlicher Sanitärraum hat insbesondere Auswirkung auf die Planung der technischen Gewerke, das Lüftungsgesuch, die Schmutzwasserberechnungen, etc. müssen überarbeitet werden. Ein Nachtrag zum Bauantrag ist einzureichen.

Durch die Änderungen entsteht ein nicht unerheblicher Mehraufwand auf der Planerseite. Die Vergütung hierzu ist im Ingenieurvertrag vom 11.07.2022 festgelegt. Im bestehenden Auftrag wurde ein Kostenansatz für besondere und Änderungsleistungen in Höhe von 19.783,75 inkl. MwSt. vorgesehen.

Entsprechend dem pauschalen Nachtragsangebot des Ingenieurbüros Will Engineering GmbH, Montabaur, belaufen sich die Kosten auf 10.710,00 €, inkl. MwSt.. Die Planungsleistungen wurden seitens der Ortsgemeindeverwaltung zur Ausführung freigegeben.

Beschlussvorschlag:

Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Kruft nimmt die nachträglichen Änderungen für die Leistungen der TGA-Planung in Höhe von 10.710,00 €, an dem Neubau Kita in Kruft zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis:          zur Kenntnisnahme einstimmig

Zu TOP 7:        Initiative „Jetzt reden WIR – Ortsgemeinden stehen auf!“  Vorlage: 03/117/2025

Sachlage:

Die Lage der Kommunen in Rheinland-Pfalz – insbesondere der verbandsangehörigen Gemeinden – verschlechtert sich zusehends; fehlende finanzielle Mittel und damit Spielräume für Interessen und Bedürfnisse der örtlichen Gemeinschaft, überlastetes Ehrenamt, mangelnde Unterstützung und eine überbordende Bürokratie sind nur einige wenige Aspekte, die ernsthaft angegangen werden müssen.

Die Politik auf Bundes- und Landesebene „muss sich endlich ehrlich machen“, soll die kommunale Selbstverwaltung i. S. d. Art. 28 Abs. 2 GG und Art. 49 Abs. 1 bis 3 LV-RP nicht kollabieren.

Nach dem Motto: „Gemeinsam sind wir stärker – jetzt handeln“ haben sich zahlreiche Gemeinde- und Stadträte überparteilich und sachlich mit nachstehenden – ausgewählten – Forderungen an die Bundes- und Landesebene eingehend beschäftigt und tragen diese nach Beschlussfassung an Herrn Ministerpräsidenten Alexander Schweitzer mit der dringenden Bitte um Einleitung spürbarer und ernsthafter Schritte – auch im Bundesrat – heran.

Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Kruft befasst sich mit dem vorliegenden Forderungspapier zur Stärkung bzw. Revitalisierung der kommunalen Selbstverwaltung für eine lebenswerte Heimat. Dieses beinhaltet zusammengefasst:

Abstract – Forderungspapier „Jetzt reden WIR – Ortsgemeinden stehen auf!“

Die Ortsgemeinden in Rheinland-Pfalz sehen ihre kommunale Selbstverwaltung insbesondere durch eine unzureichende Finanzausstattung, überbordende Bürokratie, eingeschränkte Planungshoheit und überlastetes Ehrenamt akut gefährdet. Das Forderungspapier richtet sich an Landes- und Bundespolitik mit dem Ziel, die Handlungsfähigkeit vor Ort nachhaltig zu sichern.

Zentrale Forderungen sind:

  • Finanzielle Eigenständigkeit:

Reformansätze des bundesstaatlichen Finanzausgleichs zur Finanzierung von Sozial und Jugendhilfelasten; Einführung eines bundesstaatlichen Konnexitätsprinzips bzw. Schärfung des Konnexitätsprinzips nach Art. 49 Abs. 5 LV-RP; Stärkung und Verstetigung der Finanzausgleichs bzw. Gesamtschlüsselmasse und Abbau zweckgebundener Zuweisungen zugunsten allgemeiner Zuweisungen.

  • Planungs- und Handlungshoheit:

Einschränkung übergeordneter Eingriffe; Sicherung von Abstandsflächen bei Energieanlagen; Erhalt wiederkehrender Straßenausbaubeiträge und bedarfsgerechte Finanzierung von Infrastruktur.

  • Entbürokratisierung und Stärkung des Ehrenamtes:

Vereinfachung von Vergabe- und Verwaltungsverfahren; Digitalisierung; flächendeckende Aufgabekritik und Reduzierung von Standards auf ein unabdingbares Maß sowie Unterstützung der Ehrenbeamten durch das Land gegenüber ihren Arbeitgebern und Dienstherren zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben.

Die Gemeinden fordern spürbare gesetzliche und finanzielle Maßnahmen, um ihre Rolle als Fundament von Demokratie und Heimat im ländlichen Raum zu erhalten und zu stärken.

Beschlussvorschlag:

Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Kruft schließt sich der Initiative „Jetzt reden WIR – Ortsgemeinden stehen auf!“ an und beschließt das vorliegende „Forderungspapier zur Stärkung bzw.

Revitalisierung der kommunalen Selbstverwaltung für eine lebenswerte Heimat“.

Die Verbandsgemeindeverwaltung wird beauftragt, den Beschlussauszug digital bis spätestens Ende Oktober den Initiatoren der Initiative an or**********************@we*.de vorzulegen.

Das Forderungspapier soll Mitte November 2025 am Rande des Plenums an Herrn Ministerpräsidenten Alexander Schweitzer mit Vertretern der angeschlossenen Gemeinden übergeben werden.

Abstimmungsergebnis:          wie Beschlussvorschlag einstimmig   Enthaltung 2

Zu TOP 8:        Antrag der CDU-Bürgerblock-Fraktion zur Ertüchtigung der Spielplätze in der OG Kruft, Vorlage: 03/121/2025

Sachlage:

Antrag der CDU-Bürgerblock-Fraktion zur Ertüchtigung der Spielplätze in Kruft.

Die CDU-Bürgerblock-Fraktion beantragt gemeinsam mit der VG Pellenz ein Konzept für die Spielplätze in Kruft zu erstellen. Hierzu wurden seitens der CDU verschiedene Vorschläge zur Aufwertung und für Neuanschaffungen formuliert, die am 26.09.25 mit dem Arbeitskreis Spielplätze und der Abteilung für Tiefbau vor Ort geprüft bzw. besprochen werden sollen.

Ratsmitglied Treins stellt den folgenden Antrag zur Beschlussfassung:

  1. Die beiden Spielgeräte (wie nachfolgend beschrieben) sollen noch in diesem Jahr mit den im Haushalt 2025 geplanten Mitteln für Spielplätze (15.000 EUR) angeschafft werden.

Hierzu sollen entsprechende Angebote eingeholt werden, damit die Austragsvergabe in der nächsten Gemeinderatssitzung am 30.10.2025 erfolgen kann.

− 1 Kinderrutschbahn (z. B. Modell G 100 von www.hst-spielgeraete.de) für Spielplatz Thomas-von-Inden-Straße

− 1 Kletterpyramide (z. B. Cheops-Pyramide Midi von www.hst-spielgeraete.de) für Spielplatz Frankenstraße

  1. Auf dem Spielplatz Thomas-von-Inden-Straße sollen an zwei Seiten als Abgrenzung zum Gehweg eine Hecke (z. B. Hainbuchenhecke) gesetzt und/oder ein Staketenzaun-Kommunal aufgebaut werden.
  2. Baumpflanzungen auf den Spielplätzen im Winterhalbjahr 2025/2026 durchzuführen:
    • 1 Baum = Spielplatz Thomas-von-Inden-Straße
    • 2 Bäume = Spielplatz Frankenstraße
    • 2 Bäume = Spielplatz Am Wasserwerk
    • 1 Baum = Spielplatz Wingertsberg
  3. Haushaltsmittel für weitere Maßnahmen auf den Spielplätzen in den Haushaltsplanungen für das Jahr 2026 einzuplanen. Deren Höhe hängt von den finanziellen Spielräumen ab, die im Haushaltsjahr 2026 vertretbar bzw. machbar sind. Der ins Auge gefasste Betrag in Höhe von 40.000 EUR ist anzustreben.

Ratsmitglied Lung führt aus, dass die im Antrag beschriebene Sachlage nicht dem tatsächlichen Antrag der CDU-Bürgerblockfraktion entspricht. Dort heißt es: „Die CDU beantragt gemeinsam mit der VG Pellenz ein Konzept für die Spielplätze in Kruft zu erstellen.“ Dies ergibt sich aber nicht aus dem Antrag. Darüber hinaus soll ein nicht in der Hauptsatzung der Ortsgemeinde festgelegter Arbeitskreis „Spielplätze“ einen Termin mit der Abteilung Tiefbau wahrnehmen. Dieser Termin ist offenbar bereits länger angesetzt und soll am 26.09.2025 stattfinden. Diesem Vorgehen kann die SPD nicht zustimmen, da sich die Mehrheitsverhältnisse des Gemeinderates in diesem Arbeitskreis nicht widerspiegeln. Nach der Hauptsatzung können ausschließlich die darin vorgesehenen Ausschüsse mit Aufgaben betraut werden.

Aus Sicht der SPD-Fraktion gilt, dass Baumpflanzungen unmittelbar erfolgen können. Dies fällt in die regulären Verwaltungsaufgaben und erfordert keinen gesonderten Beschluss oder Antrag. Investitionen in Spielplätze sollten erst dann erfolgen, wenn ein schlüssiges Gesamtkonzept vorliegt. Dieses sollte alle Spielplätze – einschließlich Betzingpark und Skaterpark – einbeziehen. Dazu schlägt die SPD-Fraktion eine Bedarfsanalyse vor, die auch berücksichtigt, in welchen Straßenzügen und Ortsteilen wie viele Kinder wohnen.

Ratsmitglied Lung stellt für die SPD-Fraktion den Antrag,

  1. die für 2025 vorgesehenen Haushaltsmittel auf das Jahr 2026 zu übertragen und entsprechend zu erhöhen.
  2. die Angelegenheit gemäß § 3 Abs. 7 der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Kruft dem Bauausschuss zur weiteren Vorberatung und Beschlussfassung zu überweisen.

Ebenfalls moniert Ratsmitglied Lung die Ausführungen zu den finanziellen Auswirkungen.

Die Mittel für das Haushaltsjahr 2026 sind noch nicht eingestellt, dies hat der Ortsgemeinderat vielmehr in seinen anstehenden Haushaltsberatungen abschließend zu beschließen.

Ratsmitglied Treins weist darauf hin, dass die Bedarfsansätze für die bevorstehenden Haushaltsberatungen gängige Praxis sind und keinesfalls eine vorweggenommene Entscheidung über einzelne Punkte im Haushalt 2026 darstellen.

Finanzielle Auswirkungen:

Unter der Haushaltsstelle 36610-082900-7-5 stehen für 2025 noch 15.000,00 € zur Verfügung.

Für das Haushaltsjahr 2026 wurden unter der Haushaltsstelle 36610-022500-75-10 für die Vorberatungen 40.000,00 € eingestellt.

Beschlussvorschlag 1:

  1. Die beiden Spielgeräte (wie nachfolgend beschrieben) sollen noch in diesem Jahr mit den im Haushalt 2025 geplanten Mitteln für Spielplätze (15.000 EUR) angeschafft werden.

Hierzu sollen entsprechende Angebote eingeholt werden, damit die Austragsvergabe in der nächsten Gemeinderatssitzung am 30.10.2025 erfolgen kann.

− 1 Kinderrutschbahn (z. B. Modell G 100 von www.hst-spielgeraete.de) für Spielplatz Thomas-von-Inden-Straße

− 1 Kletterpyramide (z. B. Cheops-Pyramide Midi von www.hst-spielgeraete.de) für Spielplatz Frankenstraße

  1. Auf dem Spielplatz Thomas-von-Inden-Straße sollen an zwei Seiten als Abgrenzung zum Gehweg eine Hecke (z. B. Hainbuchenhecke) gesetzt und/oder ein Staketenzaun-Kommunal aufgebaut werden.
  2. Baumpflanzungen auf den Spielplätzen im Winterhalbjahr 2025/2026 durchzuführen:
    • 1 Baum = Spielplatz Thomas-von-Inden-Straße
    • 2 Bäume = Spielplatz Frankenstraße
    • 2 Bäume = Spielplatz Am Wasserwerk
    • 1 Baum = Spielplatz Wingertsberg
  3. Haushaltsmittel für weitere Maßnahmen auf den Spielplätzen in den Haushaltsplanungen für das Jahr 2026 einzuplanen. Deren Höhe hängt von den finanziellen Spielräumen ab, die im Haushaltsjahr 2026 vertretbar bzw. machbar sind. Der ins Auge gefasste Betrag in Höhe von 40.000 EUR ist anzustreben.

Abstimmungsergebnis:           wie Beschlussvorschlag mit Stimmenmehrheit beschlossen.

Ja 14    Nein 5

Beschlussvorschlag 2:

  1. Die für 2025 vorgesehenen Haushaltsmittel auf das Jahr 2026 zu übertragen und entsprechend zu erhöhen.
  2. Die Angelegenheit gemäß § 3 Abs. 7 der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Kruft dem Bauausschuss zur weiteren Vorberatung und Beschlussfassung zu überweisen.

Abstimmungsergebnis:          Ratsmitglied Lung zieht seinen Antrag zurück.

Zu TOP 9:        Umbau Rathaus Kruft – Möbel für Sitzungssaal, Vorlage: 03/122/2025

Sachlage:

Im Rahmen der Neugestaltung des Rathauses der Ortsgemeinde Kruft soll auch die Möblierung an den neuen Stil angepasst werden und die alten, massiven Holzmöbel durch weiße Klapptische und Schwingstühle mit Armlehnen und Netzbespannung der Rückenlehne ersetzt werden.

Im Vorfeld wurden dafür drei Firmen aufgefordert ein Angebot abzugeben.

Nach Prüfung und Wertung der vorliegenden Angebote ergibt sich folgendes Ergebnis:

Rang

Bieter

Angebotssumme (inkl. Mwst.)

1

Mega office & home gmbh

14.083,65 EUR

2

Bieter

31.719,45 EUR

3

Bieter

Kein Angebot abgegeben

Vergabevorschlag:

Entsprechend der vorgenannten Angebotsergebnissen wird empfohlen, den Auftrag für die Beschaffung von neuen Möbeln für den Sitzungssaal an die Firma Mega Office & Home GmbH, zum Angebotspreis in Höhe von 14.083,65 EUR (inkl. MwSt.) zu vergeben.

Bei einem Ortstermin im Rathaus mit einem Mitarbeiter der Firma Mega Office & Home GmbH, 56564 Neuwied, wurden die Farben für die Stühle mit dem Ortsbürgermeister, Herr Kill und seinen Beigeordneten ausgesucht.

Es wurde sich für rote Sitzpolster und eine Rückenlehne mit Netzbespannung in Anthrazit entschieden. Die Kosten für 30 Stühle und 15 Tische belaufen sich auf 14.083,65 € (inkl. Mwst.).

Optional können auch Steckdosen an den neuen Tischen befestigt werden. Hier würde eine Doppelsteckdose, die nicht fest am Tisch installiert werden muss, ca.83,30 € (brutto) kosten.

Finanzielle Auswirkungen: Es stehen ausreichende Mittel bei Haushaltsstelle 03-11421-096100-10-11 (Anlagen im Bau) zur Verfügung.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Kruft, stimmt der Beschaffung von neuen Möbeln für den Sitzungssaal der Ortsgemeinde von der Firma Mega Office, zu einem Angebotspreis von 14.083,65 € (inkl. Mwst.) zu.

Der optionalen Bestellung von zusätzlichen Steckdosen für einzelne Tische wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:          abweichender Beschluss mit Stimmenmehrheit beschlossen

Ja 10                Nein 5 Enthaltung 4

Zu TOP 10:      Einwohnerfragestunde

Im Rahmen der Diskussion zum Glasfaserausbau in Kruft wurden von den Anwesenden folgende Kritikpunkte vorgetragen:

  • Nach Abschluss eines Vertrages erfolgten keine weiteren Informationen über den konkreten Anschluss an das Glasfasernetz.
  • Ein verbindlicher Vertragsbeginn wurde nicht eindeutig kommuniziert.
  • Die Kontaktaufnahme zur Kundenhotline blieb erfolglos.
  • Der Wunsch nach einem festen Ansprechpartner vor Ort wurde geäußert.
  • Es besteht der Eindruck, dass seitens der Anbieter kein aktives Interesse an einer weiteren Vermarktung besteht.
  • Insgesamt ist derzeit bei vielen Kunden kein ausreichendes Vertrauen gegenüber E.ON vorhanden.

Herr Klein betont, dass sowohl die Westconnect GmbH als auch E.ON weiterhin am Ausbau und der Vermarktung des Glasfasernetzes in Kruft interessiert sind. Aufgrund begrenzter personeller und finanzieller Ressourcen könne jedoch keine umfassende neue Vermarktungsoffensive gestartet werden.

Daher sei die Ortsgemeinde um Unterstützung gebeten worden, um nochmals für den Abschluss von Verträgen zum Glasfaseranschluss zu werben. Zusätzlich könnten bei Bedarf weitere Beratertage organisiert werden, um die Bürger vor Ort zu informieren.

Die Anregung, einen festen Ansprechpartner vor Ort bereitzustellen, wird als sinnvoll angesehen. Herr Klein bittet die Ortsgemeinde, auftretende Probleme und Anliegen direkt an ihn weiterzuleiten, um eine zügige Klärung zu ermöglichen.

Ortsbürgermeister Kill erläutert auf Nachfrage, dass die Umsetzung der Veränderungssperre im alten Ortskern eingehalten wird. Es erfolgt ein Hinweis an die Eigentümer, wenn etwas nicht möglich ist. Für die Umsetzung von Maßnahmen gab es Fördermittel. Neue Eigentümer werden für eine Beratung an die Architektin verwiesen.

Auf Nachfrage führt Ortsbürgermeister Kill aus, dass es beim MVZ (Medizinisches Versorgungszentrum)  zurzeit kein Fortkommen gibt. Letztendlich scheitert es bisher an den Finanzen.

Zu TOP 14:      Rechtsbehelf im Zusammenhang mit der Baugenehmigung vom 02.09.2025 zugunsten der Gewerbepark in Kretz GmbH (BA-63-2023-2965), Vorlage: 03/134/2025

Sachlage:

Die untere Bauaufsichtsbehörde bei der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz hat am 2. September 2025 die Baugenehmigung für den Gewerbepark Kretz im Bebauungsplangebiet der Ortsgemeinde Kretz „Am Schwimmelberg“ erteilt. Die Ortsgemeinde Kruft hat am 11. September 2025 von der Erteilung der Baugenehmigung Kenntnis erlangt. Die Baugenehmigung sieht als Auflage vor, dass die Erschließung des genehmigten Vorhabens nachgewiesen werden muss, wobei in einem Klammerzusatz die Möglichkeiten des gesicherten Nachweises seitens der Bauaufsicht mit „Baulast bzw. Erschließungsvertrag“ benannt wurden.

Nach den insoweit genehmigten Bauunterlagen führt die verkehrstechnische Erschließung und Anbindung des gesamten Baugebietes und des genehmigten Vorhabens „Gewerbepark“ sowohl über private Grundstücksflächen Dritter im Außenbereich als auch einmündend in die untere Zufahrt des Abschnitts der Tubag Allee in der Gemarkung Kruft und betrifft den Teil des Bebauungsplangebietes, welches nach dem Planaufstellungsbeschluss des Gemeinderates vom 04.09.2025 planerisch neu als Verkehrsfläche mit einer besonderen Zweckbestimmung festgesetzt werden soll.

Da die Ortsgemeinde Kruft bisher das Einvernehmen zu dem Bauantrag versagt hat und die Kreisverwaltung ausweislich des erteilten Bauscheins das versagte Einvernehmen nicht ersetzt hat, liegt eine Rechtsverletzung zulasten der Ortsgemeinde Kruft vor. Um die Rechte der Gemeinde zu wahren, ist gegen die erteilte Baugenehmigung Widerspruch einzulegen.

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beschließt gegen die Baugenehmigung vom 02.09.2025 der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz der Gewerbepark in Kretz GmbH (BA-63-2023-2965) Rechtsbehelfe einzulegen.

Abstimmungsergebnis:          wie Beschlussvorschlag einstimmig

Die nächste Gemeinderatssitzung findet am Donnerstag, 30. Oktober 2025 um 19.00 Uhr in der Seniorenresidenz Pellenz, An der Badkaul 2, 56642 Kruft statt. Dazu sind alle Bürgerinnen und Bürger herzlich eingeladen.

Die Sitzungsunterlagen stehen rechtzeitig vor der Sitzung zur Verfügung unter: https://www.pellenz.de/buergerservice/buergerinfomation/buergerinfosystem-zur-gremienarbeit/

Walter Kill, Ortsbürgermeister

Neue Leitung für die Kita Vulkanhalle in Kruft

Neue Leitung für die Kita Vulkanhalle in Kruft

Die Kindertageseinrichtung Kita Vulkanhalle Kruft startet mit neuer Leitung ins Kita-Jahr 2025/2026. Frau Kristina Weber übernimmt ab sofort die Leitung der Einrichtung. Ortsbürgermeister Walter Kill, die Beigeordneten Bernd Schumacher und Sandra Rheindorf-Weber sowie Stephan Ristow, Sachgebietsgruppenleiter der Verbandsgemeinde Pellenz, begrüßen die neue Leitung und freuen sich auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit.

Frau Weber bringt Leitungserfahrung im frühpädagogischen und integrativen Bereich mit. In der Rolle als Kita-Leitung legt sie besonderen Wert auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Team, den Eltern und dem Träger. Gemeinsam mit dem Team möchte Frau Weber ein liebevolles und förderndes Umfeld für die Kinder gestalten.

Die Ortsgemeinde Kruft ist verantwortlich für die kommunalen Kindertageseinrichtungen

St. Marien und Kita Vulkanhalle und legt Wert auf Qualität, Bildungsgerechtigkeit und familienfreundliche Strukturen.

Walter Kill
Ortsbürgermeister

Badesaison im Waldsee Kruft

Badessaison des Krufter Waldsees 2025:  Beginn 02.06. – Ende 01.09.2025

Öffnungszeiten:

Montag – Samstag 08:00 – 20:00 Uhr
An Sonn- und Feiertagen ist der See geschlossen!!!!

Die Arbeiten mit dem Mähboot sind aufgrund der zu geringen Wasserhöhe für dieses Jahr nicht möglich.

Information Neubürger

Information Neubürger

Die Ortsgemeinde Kruft freut sich, Sie als Neubürger in der Ortsmitte begrüßen zu dürfen.
Um möglichst Ihre Planungen zu vereinfachen, möchten wir Sie schon jetzt auf die im Ortskern bestehenden Planungsregeln für Neubau- und Umbaumaßnahmen hinweisen:

  • „Bebauungsplan Alter Ortskern I“ und
  • Satzung über Erhaltung und Gestaltung baulicher Anlagen (diese gilt auch für nach LBauO genehmigungsfreie Vorhaben).

Den Bebauungsplan und die Satzung können Sie einsehen in der Verbandsgemeindeverwaltung Pellenz in 56637 Plaidt, Rathausstraße 2 – 4, Zimmer 214, bei Herrn Kaltenborn, Tel.: 02632-299212, E-Mail: mi****************@pe*****.de.

Die Satzung können Sie ebenfalls auf der Internetseite der Verbandsgemeinde unter:“aktuelles-bauleitplanung “einsehen, siehe folgender Link:

https://www.pellenz.de/politik-rathaus-gemeinden/aktuelles/bauleitplanung/bauleitplanung/satzung-ueber-die-erhaltung-und-gestaltung-von-baulichen-anlagen-im-ortskern-von-kruft/

Alle Unterlagen senden wir Ihnen gerne auch per E-mail zu. Falls dies gewünscht ist, lassen Sie uns bitte Ihre zu verwendende Adresse zukommen.

Ferner bieten wir Ihnen eine, für Sie kostenlose Bauberatung vor Ort, am Objekt, an. Bei Interesse melden Sie sich bitte zur Terminvereinbarung im Rathaus der Ortsgemeinde Kruft, Kolpingplatz 1, Tel. 02562-6592 oder E-Mail: ve********@or****************.de

Mit freundlichen Grüßen

Walter Kill

Ortsbürgermeister

Unbefugtes Betreten des stillgelegten Industriegeländes RHI-Magnesita

Unbefugtes Betreten des stillgelegten Industriegeländes RHI-Magnesita

Die Verwaltung der Ortsgemeinde weist aus aktuellem Anlass darauf hin, dass das unbefugte Betreten dieses Geländes ein Hausfriedensbruch ist, was einen Straftatbestand darstellt; dies wird künftig zur Anzeige gebracht. Auf dem Gelände bestehen zudem in verschiedenen Bereichen Einsturzgefahren, weshalb eindringlich davor gewarnt wird, das Gelände unbefugt zu betreten. Hinweisschilder weisen nochmals auf die Gefahren hin.

Ortsgemeinderat Kruft im Überblick

Ortsgemeinderat Kruft im Überblick

Auf der letzten Sitzung des Ortsgemeinderates Kruft am 5. Juni 2025 in der Seniorenresidenz Pellenz (ATV), An der Badkaul 2 in Kruft wurden im öffentlichen Teil folgende Themen behandelt und Beschlüsse gefasst:

Der Vorsitzende begrüßt die Anwesenden. Er stellt die ordnungsgemäße Einladung zur Sitzung und die Beschlussfähigkeit fest.

Es werden folgende Änderungen und Ergänzungen zur Tagesordnung beantragt:

Beschlussvorschlag:

Der Tagesordnungspunkt 9 „Grünstreifen der Ortsgemeinde Kruft in der Kaspar-Schmitz-Straße“ wurde einstimmig von der Tagesordnung abgesetzt.

 

Frau Rheindorf-Weber, Ratsmitglied der CDU-Bürgerblock-Fraktion, hat mit Schreiben vom 27.04.2025 ihr Mandat zum 30.04.2025 niedergelegt.

Als Nachfolgerin im Wahlvorschlag der CDU-Bürgerblock-Fraktion wurde Frau Claudia Heimann berufen. Frau Heimann hat die Berufung am 02.05.2025 angenommen.

Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte am 20.05.2025 im amtlichen Teil des Pellenzblattes.

Vor Eintritt in die Tagesordnung verpflichtet Ortsbürgermeister Kill das Ratsmitglied Claudia Heimann namens der Ortsgemeinde Kruft durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten.

 

 

Zu TOP 1: Informationen der Verwaltung

  1. Der in der letzten Gemeinderatssitzung vor Ort (K 52/Alte Chaussee) angeregte Spiegel an der Kreuzung wurde an die zuständigen Behörden – Ordnungsamt und Landesbetrieb Mobilität weitergeleitet.
  2. Zum geplanten Umbau der Alten Chaussee ab Kindergarten St. Marien bis Bahnübergang ist eine Stellungnahme des Ortsbauernvereines Kruft eingegangen. Dieses Schreiben wurde verlesen.
  3. Der Umwelt- und Nachhaltigkeitsausschuss tagt am 16.06.2025; Treffpunkt Bahnerhof.
  4. Die Parkplätze am Schützenplatz wurden, wie beschlossen, nunmehr eingezeichnet.
  5. Die kommunale Holzvermarktung soll auf den Prüfstand gestellt werden, weil die Preise nicht mehr markgerecht sind.
  6. Aus der Umlage Konversion Flugplatz Mendig, an dem die Ortsgemeinde Kruft mit 10% beteiligt ist, sind in diesem Jahr erstmals Erlöse in Höhe von € 21.766,66 an uns ausgezahlt worden.
  7. Die Gewerbesteuerschätzung für Mai liegt bei € 2.750.658,–
  8. Im Bereich Plaidter Weg, Ecke Korretsweg; an der Badkaul sind Risse in der Fahrbahndecke aufgefallen. Im Rahmen von Gewährleistungsansprüchen wird die Fahrbahndecke im betroffenen Bereich abgefräst und erneuert.
  9. Der Rasenplatz auf dem Krufter Sportplatz ist vom 03.06. bis 15.07.2025 wegen Regenerationsmaßnahmen gesperrt.
  10. Zur Info: auf dem ehemaligen RHI-Gelände finden genehmigte Übungen der Bundeswehr und der Polizei statt.

 

Zu TOP 2: Bauantrag für den Umbau und die Nutzungsänderung eines Geschäftshauses in zwei Wohneinheiten in Kruft, Bachstraße, Flur 6

Entscheidung: Das gemeindliche Einvernehmen hierzu wurde einstimmig erteilt.

 

 

Zu TOP 3: Bauantrag für die Nutzungsänderung einer Halle zu einem Fitnessstudio in Kruft, Bachstraße, Flur: 6

Das gemeindliche Einvernehmen wurde nicht erteilt; Abstimmungsergebnis einstimmig. Begründung:

  1. Die Baugenehmigungsunterlagen konnten nicht aufgefunden werden.
  2. Die Stellplatzsituation ist völlig unklar.

 

Zu TOP 4: Bauantrag für die Errichtung Garage in Kruft, Kretzer Straße, Flur 6

Entscheidung: Das gemeindliche Einvernehmen hierzu wurde einstimmig erteilt.

 

Zu TOP 5: Vulkanhalle – Auftragserteilung zur Erweiterung der elektr. Schließanlage

Beschlussvorschlag:

Der Auftrag für die Lieferung und Installation der elektronischen Schließanlage in der Vulkanhalle wird an die Fa. Schließtechnik Fuchs in Höhe von 13.843,58 € inkl. 19% MwSt. erteilt.

Der außerplanmäßigen Ausgabe in gleicher Höhe wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis: wie Beschlussvorschlag einstimmig.

 

 

Zu TOP 6: Neubau Kita Kruft – aktuelle Informationen zum Sachstand

Alle Grundstücke, die für den Bau der Kita benötigt werden, wurden ins Eigentum der Ortsgemeinde übertragen und die Vereinigung beantragt. Zudem wurde der Kauf, bzw. die Übertragung weiterer Grundstücke für die Außenanlagen in die Wege geleitet.

Auf dieser Basis können nun die Ausschreibungen für die Bauarbeiten vorbereitet werden. Die Planer werden einen entsprechenden Bauzeitenplan erstellen.

Die Informationen wurden zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

 

Zu TOP 7: Friedhofsentwicklungsplanung-Friedhofskonzeption: Beschlussfassung

In der Ortsgemeinderatssitzung am 19.02.2025 stellte die Fa. Weiher-Friedhofsexperten den Entwurf der Friedhofsentwicklungsplanung-Friedhofskonzeption vor. Nach dem die wenigen Anpassungen eingearbeitet wurden, wurde die Friedhofsentwicklungsplanung in einer Einwohnerversammlung der breiten Bevölkerung vorgestellt

Geänderter Beschlußvorschlag: Der vorgelegte Friedhofs- und Entwicklungsplan dient als Leitfaden für die weiteren Schritte. Erste Maßnahmen zu diesem Thema wurden am 16.04.2025 durch den Bau- und Planungsausschuss bei einem Vor-Ort-Termin auf dem Friedhof erörtert und einstimmig beschlossen.

Dazu erhört auch die Überarbeitung der Friedhofssatzung, die auf den Weg gebracht wurde und nach Erstellung dem Gemeinderat zur Entscheidung vorgelegt wird.

Dieser geänderten Beschlussvorschlag wurde einstimmig angenommen.

 

 

Zu TOP 8: Antrag der Sportvereine zum Bau eines Kunstrasenkleinspielfeldes auf dem Sportplatz

Die Vereine DJK Kruft/Kretz und Turnverein 1896 Kruft e.V. stellen mit Schreiben vom 28.04.2025 den Antrag an die Ortsgemeinde ein Kunstrasen-Kleinspielfeld am nördlichen Kopf des Rasenspielfeldes in der Größe von 30 x 60 m zu errichten.

Beschlussvorschlag:

Die Verbandsgemeindeverwaltung wird beauftragt die Machbarkeit zu prüfen, Kostenschätzung zu konkretisieren und Fördermöglichkeiten zu eruieren.

Abstimmungsergebnis: wie Beschlussvorschlag einstimmig.

 

 

Zu TOP 10: Verkehrssituation im Bereich der Tubagallee

Im Bereich des Gewerbebetriebs, Tubag-Allee 6, finden wöchentlich mehrfach Be- und Entladetätigkeiten mit großen Lastkraftfahrzeugen im öffentlichen Verkehrsraum statt. Der Straßenbereich ist in beiden Fahrtrichtungen mit einem Haltverbot (VZ 283 StVO) versehen. Zudem verläuft entlang des Firmengeländes ebenfalls ein Rad-/Gehweg. Durch die Ladetätigkeit wird der Durchgangsverkehr nicht unerheblich beeinträchtigt. In Abstimmung mit dem Gewerbetreibenden soll nach Lösungsmöglichkeit zur Behebung der Problematik gesucht werden.

Beschlußvorschlag: Die derzeitige Situation bei der Entladung wird als unzumutbar bewertet und ist in ihrer aktuellen Form nicht weiter hinzunehmen. Der Bürgermeister wird beauftragt in Abstimmung mit dem betroffenen Gewerbetreibenden zeitnah nach geeigneten Lösungsmöglichkeiten zur Behebung der Problematik zu suchen.

Abstimmungsergebnis:  Beschluss einstimmig

 

 

Zu TOP 11: Einsatz eines Mähbootes für den Krufter Waldsee

Sachlage:

Im Krufter Waldsee hat sich zwischenzeitlich wieder ein relativ dichter Pflanzenbewuchs eingestellt, welcher jetzt in der Vegetationsphase sehr dicht bis an die Wasseroberfläche reicht, weshalb das Badevergnügen und insbesondere ein freies Schwimmen deutlich eingeschränkt wird.

Aus diesem Grunde ist ein erneuter Einsatz eines Mähbootes unumgänglich.

Der Ortsgemeinde liegt hierfür ein Angebot der Fa. Berky GmbH aus Haren an der Ems vom 15.5.2025 über insgesamt € 3.235,85 inkl. MwSt vor. Nach dem Mähen wird das Mähgut gesammelt und ans Ufer gebracht. Die Abfahrt und Entsorgung ist nicht Bestandteil des Angebotes.

Beschlussvorschlag:

Der Auftrag zum Mähen des Krufter Waldsees mit einem Mähboot wird gem. dem Angebot vergeben, wobei die Maschinen- u. Arbeitsstunden geschätzt sind und nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet werden. Der dadurch entstehenden außerplanmäßigen Ausgabe wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis: wie Beschlussvorschlag einstimmig

 

 

Zu TOP 12: Antrag der KGW auf Erlass Hallenmiete Vulkanhalle für Kinderfest

Die KG Wohlgemut bittet für ihr Kinderfest 2026 um Erlass der Miete für die Vulkanhalle gem. §9 Abs. 3 der Benutzungsordnung der Vulkanhalle

Geänderter Beschlussvorschlag: Der Ortsgemeinderat beschließt, den ortsansässigen Karnevalsvereinen die Hallenmiete in der Vulkanhalle grundsätzlich für künftige Kinderfeste ab dem Jahr 2026 zu erlassen.

Abstimmungsergebnis: wie abweichender Beschlussvorschlag einstimmig.

 

 

Zu TOP 13: Beschlussfassung Hundesteuersatzung

Es liegt eine neue Muster-Hundesteuersatzung des Gemeinde- und Städtebundes vor. Auf der Grundlage der darin enthaltenen Änderungen wurde die Hundesteuersatzung der Ortsgemeinde Kruft grundlegend überarbeitet und angepasst.

Beschlussvorschlag:

Die Hundesteuersatzung wird in der vorliegenden Form beschlossen.

Abstimmungsergebnis: mit Stimmenmehrheit beschlossen:   Ja 13;     Nein 2;    Enthaltung 2

 

 

Zu TOP 14: Übertragung von Haushaltsmitteln gem. § 17 GemHVO

Beschlussvorschlag:

Der Ortsgemeinderat stimmt der Übertragung der im Sachverhalt dargelegten ordentlichen Haushaltsmittel in Höhe von 122.368,53 EUR vom Haushaltsjahr 2024 in das Haushaltsjahr 2025 gem. § 17 Abs. 5 GemHVO i. V. m. § 17 Abs. 1 GemHVO zu.

Abstimmungsergebnis: wie Beschlussvorschlag einstimmig

 

 

Zu TOP 15: Annahme von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen gem. § 94 Abs. 3 GemO

Beschlussvorschlag:

Die Ortsgemeinde Kruft nimmt die nachfolgend aufgeführten Zuwendungen an:

Abstimmungsergebnis: wie Beschlussvorschlag einstimmig

 

 

Zu TOP 16: Antrag der SPD-Fraktion – Rechts-vor-Links-Regelung in der Alten Chaussee

Sachlage:

Die SPD-Fraktion beantragt die Einführung einer „Rechts-vor-Links-Regelung“ in der Alten Chaussee von der Einmündung Waldstraße bis zur Einmündung Mühlenweg.

Geänderter Beschlussvorschlag der CDU-Bürgerblock-Fraktion:

Einer Änderung der Vorfahrtsregel auf der Alten Chaussee wird nicht zugestimmt. Gründe:

Die derzeitige Regel  mit der Alten Chaussee als Vorfahrtstraße hat dazu geführt, dass es bis jetzt keine Unfälle in den Kreuzungsbereichen gegeben hat. Die Alte Chaussee als Durchgangsstraße wird nicht zuletzt auf Grund Ihrer Breite von den Verkehrsteilnehmern als Vorfahrtstraße wahrgenommen. Es bestehen erhebliche Bedenken, dass durch eine Änderung in Rechts-vor-Links hier erhöhte Unfallrisiken entstehen können.

Es wird beantragt, eine Mittel-Markierung in den Kurven-Verschwenkungen anzubringen, um hierdurch eine optische Abtrennung der beiden Fahrspuren zu erzeugen, die den Verkehrsfluss verlangsamt.

Abstimmungsergebnis zum geänderten Beschlussvorschlag: Ja 12;    Nein 2;    Enthaltung 2

 

 

Zu TOP 17: Antrag der SPD-Fraktion; Rückwirkende Einführung differenzierter Hebesätze für die Grundsteuer B zum 01.01.2025

Sachlage

Am 07.11.2024 beschloss die Ortsgemeinde Kruft eine Hebesatzsatzung, in der die Realsteuern für 2025 (§ 2) festgesetzt wurden und die am 01.01.2025 in Kraft trat.

In der Haushaltssatzung 2025 wurden die festgesetzten Hebesätze nachrichtlich aufgenommen.

Nach § 95 Abs. 2 Nr. 3 GemO gilt: „Die Haushaltssatzung enthält für das Haushaltsjahr die Festsetzung der Steuersätze, soweit sie für jedes Haushaltsjahr neu festzusetzen sind.“

Da in der Hebesatzsatzung der Ortsgemeinde Kruft die Steuersätze nur für 2025 festgesetzt wurden, ist auch lt. rechtlicher Stellungnahme des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz die nachrichtliche Angabe über die Steuersätze in der Haushaltssatzung nicht nur deklaratorisch, sondern konstitutiv und damit im Rahmen der Haushaltssatzung festgesetzt.

Beschlussvorschlag der CDU-Bürgerblock-Fraktion hierzu:

Die Steuerungerechtigkeiten durch die Grundsteuerreform sind bekannt und sollten nach Möglichkeit behoben oder zumindest abgemildert werden. Dies jedoch mit der übereilten Einführung von differenzierten Hebesätzen zum jetzigen Zeitpunkt zu beschließen, halten wir für den falschen Weg.

Es sind folgende Nachteile zu bedenken:

  1. Kruft wäre mit dieser Einführung die erste Kommune im Kreis, wodurch Standortnachteile bzw. Wettbewerbsnachteile entstehen können.
  2. Die Einführung differenzierter Hebesätze ist sachlich zu begründen, was auf Grund von unklaren Vorgaben hinsichtlich der Zulässigkeit von Sachgründen mit erheblichen Unwägbarkeiten verbunden ist.
  3. Gegen eine Satzung mit differenzierten Hebesätzen ist eine Normenkontrolle beim OVG möglich. Zudem ist mit zusätzlich eingehenden Widersprüchen gegen geänderte Grundsteuerbescheide zu rechnen. Es besteht somit ein erhebliches Prozessrisiko, sofern die im Einzelfall getroffenen verfassungsrechtlichen Rechtfertigungsgründe gerichtlich nicht anerkannt werden.
  4. Unter Umständen müsste die Ortsgemeinde für die Aufstellung des Haushaltes 2026 die Hebesätze nochmals erhöhen, um einen ausgeglichenen Haushalt vorlegen zu können.

Wir schlagen daher vor: Die Verwaltung wird beauftragt, die Einführung differenzierter Hebesätze zum 1.1.2026 sorgfältig zu prüfen und dem Gemeinderat diesbezügliche Vorschläge zu unterbreiten.

Abstimmungsergebnis:  Dem Beschlussvorschlag der CDU-Bürgerblock-Fraktion wurde einstimmig zugestimmt.

 

Top 18: Einwohnerfragestunde

Es werden folgende Anfragen gestellt:

  • Zu TOP 3 „Nutzungsänderung Fitnessstudio“: Die Bürgerin kann nicht verstehen, warum der TOP abgelehnt wurde, es ständen u.a. angeblich genügend Parkplätze zur Verfügung.

CDU-Bürgerblock-Fraktionssprecher Bernhard Treins beantwortete dies damit, dass der Rat nur auf Grundlage der ihm vorliegenden Unterlagen entscheiden könne. Wenn hierzu andere Informationen vorliegen sollten, kann über den Antrag neu entschieden werden.

  • Frage zur Grundsteuer: Eine Bürgerin hat einen erhöhten Grundsteuerbescheid Anfang des Jahres erhalten. Sie fragt sich, woher die Erhöhung kommt. Frau Drubel (Verbandsgemeindeverwaltung) erläutert ihr, dass dies mit der Grundsteuerreform zusammenhängt.
  • In der Aprilsitzung wurde angeblich beschlossen, dass ein Fußgängerüberweg an der Alten Chaussee errichtet wird. Dies ist bisher noch nicht geschehen.
  • Verkehrssituation Tubag-Allee: Wird bei der Behebung der Entladungssituation der LKW´s auch das Problem der umgefahrenen Poller angegangen? Die aufgestellten Poller werden durch die LKW´s regelmäßig umgefahren und die LKW-Fahrer begehen Fahrerflucht.

Herr Kill erklärt, dass die Ortsgemeinde der Bürgerinitiative schon entgegengekommen ist und Poller aufgestellt hat. Der Bau- und Planungsausschuss hat sich vor Ort die Situation angeschaut und über Lösungen nachgedacht.

Es soll erneut eine Beratung durch das Ordnungsamt z. B. über das Anbringen von Leitplanken erfolgen.

Daraufhin entgegnet der Bürger, dass sich die Ordnungsbehörde die Situation der gesamten Tubag-Allee anschauen soll und nicht nur der Bereich der Entladezone der Gewerbetreibenden, außerdem äußert er den Vorwurf, in der Tubag-Allee wäre die Straßenbeschilderung teils rechtswidrig, diese sollte ebenfalls überprüft werden.

  • Zu Top 9: Die betroffene Bürgerin hätte sich mehr Kommunikation gewünscht und ist enttäuscht über die Vorgehensweise.

Bürgermeister Kill erklärt, dass er mehrmals versucht hat, die Familie telefonisch zu erreichen.

 

Die nächste Gemeinderatssitzung findet am Donnerstag, 21. August 2025 um 19.00 Uhr in der Seniorenresidenz Pellenz, An der Badkaul 2, 56642 Kruft statt. Dazu sind alle Bürgerinnen und Bürger herzlich eingeladen.

Die Sitzungsunterlagen stehen rechtzeitig vor der Sitzung zur Verfügung unter: https://www.pellenz.de/buergerservice/buergerinfomation/buergerinfosystem-zur-gremienarbeit/

Walter Kill, Ortsbürgermeister