Dez., 2025
Im Herzen der Pellenz
Informationen und Anmeldungen zu den jeweiligen Veranstaltungen erhalten Sie bei: Ortsgemeinde Kruft, Seniorenarbeit, Hr. Busenbender, 02652-938316 bzw. 0170-3340189. (Bitte auch den Anrufbeantworter nutzen)
Änderungen möglich!
Montag, 01.12.25 17:00 – 18:00 Uhr | Bewegungsgruppe Treffen in der Vulkanhalle
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Dienstag, 02.12.25 | Planungstisch Findet nicht statt, nächster Termin 06.01.2026
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Dienstag, 02.12.25, 14:30 Uhr | Handarbeitsgruppe Treffen im Seniorenraum des Rathauses! |
Montag, 08.12.25 17:00 – 18:00 Uhr | Bewegungsgruppe Treffen in der Vulkanhalle |
Dienstag, |
Weihnachtlicher Mittagstisch im Pfarrheim, in Kooperation des Projekts „Gesund älter werden des Landkreises Mayen-Koblenz“
Menü: Markklößchensuppe, – Rinderrouladen mit Apfelrotkohl und Klößen – Weihnachtliches Dessert – Leckereien aus der Weihnachtsbäckerei, dazu eine Tasse Kaffee.
Verbindliche Anmeldung mit Namen und Telefonnummer bei Hr. Busenbender 02652/93 83 16 bis spätestens freitags vor dem Mittagstisch. (bitte auch den Anrufbeantworter nutzen)
Bei Nichterscheinen zum Mittagstisch ohne eine vorherige Absage wird der Unkostenbeitrag für das Essen trotz Abwesenheit fällig.
Das Eintreffen im Pfarrsaal ab 11:00 Uhr ist ausreichend.
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Montag, 15.12.25 17:00 – 18:00 Uhr | Bewegungsgruppe Treffen in der Vulkanhalle |
Dienstag, 16.12.25 14:30 Uhr | Spielenachmittag Treffen im Seniorenraum des Rathauses |
Engagierte Eltern und Unterstützer legen Grundstein für zukünftige Projekte
Am 25. November 2025 wurde im kleinen Sitzungssaal des Rathauses der Förderverein der Kita Vulkanhalle Kruft offiziell gegründet. Gründungsmitglieder, Eltern und Mitarbeitende der Einrichtung folgten der Einladung zur Gründungsversammlung.
Ein wesentlicher Tagesordnungspunkt war die Verabschiedung der Vereinssatzung, die nach
Vorstellung und kurzer Aussprache einstimmig beschlossen wurde. Damit wurde der rechtliche Rahmen für die zukünftige Vereinsarbeit geschaffen.
Im Anschluss erfolgte die Wahl des ersten Vorstandes. Der Vorstand setzt sich wie folgt zusammen:
Der neu gewählte Vorstand und die anwesenden Gründungsmitglieder nahmen unmittelbar ihre Arbeit auf und stellten erste Planungen an. Die künftigen Projekte und Vorhaben des Fördervereins konzentrieren sich insbesondere auf Präsenz und aktive Unterstützung bei diversen Veranstaltungen der Kita. Dazu zählen unter anderem das im kommenden Jahr anstehende Kita-Jubiläum, Feste und Aktionen, bei denen der Verein organisatorisch und personell entlastend mitwirken möchte.
Mit der Vereinsgründung wurde ein wichtiger Schritt zur Stärkung der pädagogischen Arbeit und der Gemeinschaft innerhalb der Kita getan. Der Förderverein lädt weitere Interessierte herzlich ein, sich als Mitglieder oder Unterstützer zu beteiligen.
Ortsgemeinderat Kruft im Überblick
Auf der letzten Sitzung des Ortsgemeinderates Kruft am 25. September 2025 in der Seniorenresidenz Pellenz (ATV), An der Badkaul 2 in Kruft wurden im öffentlichen Teil folgende Themen behandelt und Beschlüsse gefasst:
Der Vorsitzende begrüßte die Anwesenden. Er stellte die ordnungsgemäße Einladung zur Sitzung und die Beschlussfähigkeit fest.
Es wurden folgende Änderungen und Ergänzungen zur Tagesordnung beantragt:
Die Tagesordnung wurde, nachdem die Dringlichkeit einstimmig festgestellt wurde, um den Tagesordnungspunkt 14 „Rechtsbehelf im Zusammenhang mit der Baugenehmigung vom 02.09.2025 zugunsten der Gewerbepark Kretz GmbH (BA-63-2023-2965) ergänzt. Die Ergänzung wurde einstimmig beschlossen.
Vor Eintritt in die Tagesordnung gratulierte Ortsbürgermeister Kill den Ratsmitgliedern Roni Schneichel, Klaus Schreiber und Paul Meißner nachträglich zum Geburtstag. Außerdem überreichte er Herrn Roni Schneichel ein Präsent zu seinem runden Geburtstag.
Zu TOP 1: Informationen der Verwaltung
Ortsbürgermeister Kill erteilte folgende Informationen der Verwaltung:
Die Lüftungsanlage (inkl. Kohlenstoffdioxid- und Temperaturüberwachung sowie Frischluftzufuhr) ist von Montag bis Freitag von 14:00 bis 23:00 Uhr sowie Samstag und Sonntag von 10:00 bis 14:00 Uhr in Betrieb. Bis 2023 ist die Lüftungsanlage bereits ab 6:00 Uhr in Betrieb gewesen. Außerhalb dieser Zeiten ist die Lüftungsanlage ausgeschaltet. Sie aktiviert sich ausschließlich, wenn die Raumtemperatur außerhalb des eingestellten Toleranzbereichs liegt. Außerhalb der regulären Betriebszeiten finden keine Kohlenstoffdioxid-Überwachung und keine aktive Frischluftzufuhr statt. Es wird weiterhin überprüft, inwieweit die Frischluftzufuhr möglicherweise durch Abgase der Feuerwehr beeinträchtigt wird.
Die Resolution ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.
„Am 02.09.2025 wurde die Baugenehmigung zum Vorhaben auf dem Gebiet „Am Schwimmelberg“ der Ortsgemeinde Kretz durch die untere Bauaufsichtsbehörde der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz ausgestellt.
Für den 25.09.2025, also an heutigen Vormittag, wurde die mündliche Verhandlung des Normenkontrollverfahrens beim OVG in Koblenz terminiert.
Es hat sich in den vergangenen Tagen und Wochen – besonders mit der Ausstellung der Baugenehmigung zu diesem Zeitpunkt unmittelbar vor der Verhandlung vor dem OVG – gezeigt, dass aktuell keine Unterstützung durch die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz und die Verbandsgemeinde Pellenz für uns Krufter Bürgerinnen und Bürger in dieser Sache zu erwarten ist.
Egal mit welchen äußeren Einflüssen wir hier als BI und damit für uns Krufter Bürgerinnen und Bürger in dieser Sache noch zu tun haben werden, wir werden uns weiterhin für ein lebenswertes Kruft einsetzen und engagieren.
Wir bitten die Entscheidungsträger unserer Gemeinde weiterhin so konsequent wie in der Vergangenheit alle Möglichkeiten und Rechtsmittel einzusetzen bzw. in Anspruch zu nehmen, damit wir gemeinsam dieses Vorhaben verhindern können. Hierbei werden wir sie als Bürgerinitiative weiterhin unterstützen.
Für die BI: Florian Frings und Jürgen Heilmayer“
Zu TOP 2: Präsentation über den Ausbau des Glasfasernetzes in der Ortsgemeinde Kruft, Vorlage: 03/115/2025
Herr Philipp Klein von der Firma Westconnect GmbH erläutert die Vorteile des Glasfasernetzes durch deutlich schnellere Upload- und Downloadraten. Mit der Technik werden bereits heute die Anforderungen an die Technologie von morgen erfüllt. Weiterhin führt er aus, dass der Ausbau in Kruft durch die Firma Westconnect GmbH erfolgt. Westconnect ist Teil des E.ON-Konzerns, der vielen als frühere RWE vertraut ist. Die technische Umsetzung erfolgt durch die Schwestergesellschaft Westnetz, mit vielen Mitarbeitenden direkt im Regionalzentrum Rauschermühle in Saffig.
Um den Ausbau des 2. Bauabschnittes beginnen zu können, fehlen noch rd. 15 % an den benötigten mindestens 40 % der Haushalte. Er bittet die Ortsgemeinde sowie die Ratsmitglieder um Unterstützung, um dieses Ziel zu erreichen.
Anmerkung: Fragen aus dem Gremium und den anwesenden Einwohnern werden unter TOP 10 „Einwohnerfragestunde“ beantwortet.
Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Kruft nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.
Zu TOP 3: 5. Änderung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Kruft, Vorlage: 03/087/2025
Sachlage:
Aufgrund § 3 Abs. 6 der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Kruft vom 21.08.2019 wurde dem Bau- und Planungsausschuss die Entscheidung über Auftragsvergaben mit einer Auftragssumme bis zu 30.000 EUR im Einzelfall im Rahmen der Haushaltsmittel übertragen.
Im Zusammenhang mit dem Neubau der Kita in Kruft wäre es zweckmäßig, wenn die Westgrenzen während der Baumaßnahme für alle anstehenden Auftragsvergaben verändert werden.
Es wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, dem Bau- und Planungsausschuss die erforderliche Vergabe von Aufträgen ohne Betragsbegrenzung im Zusammenhang mit dem Neubau der Kita in Kruft im Rahmen der für diese Baumaßnahme zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel zu übertragen.
Die Entscheidungskompetenz des Ortsbürgermeisters soll gemäß § 4 Nr. 2 der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Kruft vom 21.08.2019 von 10.000 € auf 20.000 € für die Vergabe von Aufträgen und Arbeiten während der Baumaßnahme: „Neubau der Kita in Kruft“ im Rahmen der zu Verfügung stehenden Haushaltsmittel erhöht werden. Durch diese Kompetenzerweiterung könnten die Arbeitsabläufe für die Baumaßnahme optimiert und flexibler gestaltet werden.
Dem Rat wird regelmäßig über die getätigten Vergaben informiert.
Beschlussvorschlag 1:
Dem Ortsbürgermeister wird die Vergabe von Aufträgen und Arbeiten im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel bis zu einer Wertgrenze von 20.000 € generell übertragen.
Abstimmungsergebnis: Ja 5 Nein 14
Beschlussvorschlag 2:
Der Ortsgemeinderat beschließt die 5. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Ortsgemeinde Kruft in der vorliegenden Form.
Abstimmungsergebnis: Ja 14 Nein 5
Somit wurde der Beschlussvorschlag 2, wie in der Sachlage beschrieben, mehrheitlich verabschiedet.
Zu TOP 4: Verlängerung der Veränderungssperre für den Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan „Alter Ortskern II“, Vorlage: 03/101/2025
Sachlage:
Der Ortsgemeinderat Kruft hat am 07.09.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Alter Ortskern II“ zum Erhalt und zur städtebaulich verträglichen Entwicklung des charakteristischen Orts- und Straßenbildes beschlossen.
Zur Sicherung der Bauleitplanung wurde in der Sitzung des Ortsgemeinderates am 07.09.2023 eine Veränderungssperre beschlossen. Diese ist am 03.10.2023 in Kraft getreten und gilt für die Dauer von zwei Jahren.
Gemäß § 17 Abs. 1 BauGB kann die Geltungsdauer der Veränderungssperre um ein weiteres Jahr verlängert werden.
Vorliegend ist aufgrund der noch nicht abgeschlossenen Bauleitplanung die erste Verlängerung der Veränderungssperre zu beschließen.
Beschlussvorschlag:
Die Veränderungssperre für den Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan „Alter Ortskern II“ wird gemäß § 17 Abs. 1 BauGB und Anlage 1 zu diesem TOP um ein weiteres Jahr verlängert.
Abstimmungsergebnis: wie Beschlussvorschlag einstimmig Enthaltung 1
Zu TOP 5: Zustimmung gemäß § 67 GemO zur 29. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Pellenz im Bereich „Auf dem Dorn“, Gemarkung Saffig, Vorlage: 03/116/2025
In der Sitzung des Verbandsgemeinderates am 04.09.2025 wurde die 29. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Pellenz im Bereich „Auf dem Dorn“, Gemarkung Saffig, vorbehaltlich einer Zustimmung der betroffenen Ortsgemeinden gem. § 67 GemO, beschlossen. Dabei soll der unter Bergrecht stehende Bereich von der Genehmigung ausgenommen und die bisherige Darstellung als Fläche für die Landwirtschaft und gewerbliche Baufläche beibehalten werden.
Beschlussvorschlag:
Es wird beschlossen, der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Pellenz im Bereich „Auf dem Dorn“, Gemarkung Saffig, gemäß § 67 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis: wie Beschlussvorschlag einstimmig
Zu TOP 6: Info Neubau Kita Kruft – Planungsänderungen EG, zus. Leistungen,
Vorlage: 03/118/2025
Sachlage:
Vor Freigabe des 1. Ausschreibungspaketes wurden die Ausführungspläne gemeinsam mit der neuen KiTa-Leitung und einer Vertreterin der Ortsgemeindeverwaltung besprochen. Hierbei wurden Anregungen zur Optimierung des Grundrisses, insbesondere im Bereich des Essensraums und der Krippengruppe im EG aufgenommen. Den gemeinschaftlichen Räumen, sollen eigene Sanitärräume für Kinder zugewiesen werden. Die bisher geplante Mitbenutzung der Sanitärräume der Krippengruppe wird als nicht praktikabel angesehen. Die Störungen im Krippenbereich, insbesondere im Wickel- und Sanitärbereich wären erheblich.
Hierzu wurde seitens der Architekten ein alternativer Grundriss vorgelegt, welcher umgesetzt werden soll.
Ein zusätzlicher Sanitärraum hat insbesondere Auswirkung auf die Planung der technischen Gewerke, das Lüftungsgesuch, die Schmutzwasserberechnungen, etc. müssen überarbeitet werden. Ein Nachtrag zum Bauantrag ist einzureichen.
Durch die Änderungen entsteht ein nicht unerheblicher Mehraufwand auf der Planerseite. Die Vergütung hierzu ist im Ingenieurvertrag vom 11.07.2022 festgelegt. Im bestehenden Auftrag wurde ein Kostenansatz für besondere und Änderungsleistungen in Höhe von 19.783,75 inkl. MwSt. vorgesehen.
Entsprechend dem pauschalen Nachtragsangebot des Ingenieurbüros Will Engineering GmbH, Montabaur, belaufen sich die Kosten auf 10.710,00 €, inkl. MwSt.. Die Planungsleistungen wurden seitens der Ortsgemeindeverwaltung zur Ausführung freigegeben.
Beschlussvorschlag:
Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Kruft nimmt die nachträglichen Änderungen für die Leistungen der TGA-Planung in Höhe von 10.710,00 €, an dem Neubau Kita in Kruft zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis: zur Kenntnisnahme einstimmig
Zu TOP 7: Initiative „Jetzt reden WIR – Ortsgemeinden stehen auf!“ Vorlage: 03/117/2025
Sachlage:
Die Lage der Kommunen in Rheinland-Pfalz – insbesondere der verbandsangehörigen Gemeinden – verschlechtert sich zusehends; fehlende finanzielle Mittel und damit Spielräume für Interessen und Bedürfnisse der örtlichen Gemeinschaft, überlastetes Ehrenamt, mangelnde Unterstützung und eine überbordende Bürokratie sind nur einige wenige Aspekte, die ernsthaft angegangen werden müssen.
Die Politik auf Bundes- und Landesebene „muss sich endlich ehrlich machen“, soll die kommunale Selbstverwaltung i. S. d. Art. 28 Abs. 2 GG und Art. 49 Abs. 1 bis 3 LV-RP nicht kollabieren.
Nach dem Motto: „Gemeinsam sind wir stärker – jetzt handeln“ haben sich zahlreiche Gemeinde- und Stadträte überparteilich und sachlich mit nachstehenden – ausgewählten – Forderungen an die Bundes- und Landesebene eingehend beschäftigt und tragen diese nach Beschlussfassung an Herrn Ministerpräsidenten Alexander Schweitzer mit der dringenden Bitte um Einleitung spürbarer und ernsthafter Schritte – auch im Bundesrat – heran.
Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Kruft befasst sich mit dem vorliegenden Forderungspapier zur Stärkung bzw. Revitalisierung der kommunalen Selbstverwaltung für eine lebenswerte Heimat. Dieses beinhaltet zusammengefasst:
Abstract – Forderungspapier „Jetzt reden WIR – Ortsgemeinden stehen auf!“
Die Ortsgemeinden in Rheinland-Pfalz sehen ihre kommunale Selbstverwaltung insbesondere durch eine unzureichende Finanzausstattung, überbordende Bürokratie, eingeschränkte Planungshoheit und überlastetes Ehrenamt akut gefährdet. Das Forderungspapier richtet sich an Landes- und Bundespolitik mit dem Ziel, die Handlungsfähigkeit vor Ort nachhaltig zu sichern.
Zentrale Forderungen sind:
Reformansätze des bundesstaatlichen Finanzausgleichs zur Finanzierung von Sozial und Jugendhilfelasten; Einführung eines bundesstaatlichen Konnexitätsprinzips bzw. Schärfung des Konnexitätsprinzips nach Art. 49 Abs. 5 LV-RP; Stärkung und Verstetigung der Finanzausgleichs bzw. Gesamtschlüsselmasse und Abbau zweckgebundener Zuweisungen zugunsten allgemeiner Zuweisungen.
Einschränkung übergeordneter Eingriffe; Sicherung von Abstandsflächen bei Energieanlagen; Erhalt wiederkehrender Straßenausbaubeiträge und bedarfsgerechte Finanzierung von Infrastruktur.
Vereinfachung von Vergabe- und Verwaltungsverfahren; Digitalisierung; flächendeckende Aufgabekritik und Reduzierung von Standards auf ein unabdingbares Maß sowie Unterstützung der Ehrenbeamten durch das Land gegenüber ihren Arbeitgebern und Dienstherren zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben.
Die Gemeinden fordern spürbare gesetzliche und finanzielle Maßnahmen, um ihre Rolle als Fundament von Demokratie und Heimat im ländlichen Raum zu erhalten und zu stärken.
Beschlussvorschlag:
Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Kruft schließt sich der Initiative „Jetzt reden WIR – Ortsgemeinden stehen auf!“ an und beschließt das vorliegende „Forderungspapier zur Stärkung bzw.
Revitalisierung der kommunalen Selbstverwaltung für eine lebenswerte Heimat“.
Die Verbandsgemeindeverwaltung wird beauftragt, den Beschlussauszug digital bis spätestens Ende Oktober den Initiatoren der Initiative an or**********************@we*.de vorzulegen.
Das Forderungspapier soll Mitte November 2025 am Rande des Plenums an Herrn Ministerpräsidenten Alexander Schweitzer mit Vertretern der angeschlossenen Gemeinden übergeben werden.
Abstimmungsergebnis: wie Beschlussvorschlag einstimmig Enthaltung 2
Zu TOP 8: Antrag der CDU-Bürgerblock-Fraktion zur Ertüchtigung der Spielplätze in der OG Kruft, Vorlage: 03/121/2025
Sachlage:
Antrag der CDU-Bürgerblock-Fraktion zur Ertüchtigung der Spielplätze in Kruft.
Die CDU-Bürgerblock-Fraktion beantragt gemeinsam mit der VG Pellenz ein Konzept für die Spielplätze in Kruft zu erstellen. Hierzu wurden seitens der CDU verschiedene Vorschläge zur Aufwertung und für Neuanschaffungen formuliert, die am 26.09.25 mit dem Arbeitskreis Spielplätze und der Abteilung für Tiefbau vor Ort geprüft bzw. besprochen werden sollen.
Ratsmitglied Treins stellt den folgenden Antrag zur Beschlussfassung:
Hierzu sollen entsprechende Angebote eingeholt werden, damit die Austragsvergabe in der nächsten Gemeinderatssitzung am 30.10.2025 erfolgen kann.
− 1 Kinderrutschbahn (z. B. Modell G 100 von www.hst-spielgeraete.de) für Spielplatz Thomas-von-Inden-Straße
− 1 Kletterpyramide (z. B. Cheops-Pyramide Midi von www.hst-spielgeraete.de) für Spielplatz Frankenstraße
Ratsmitglied Lung führt aus, dass die im Antrag beschriebene Sachlage nicht dem tatsächlichen Antrag der CDU-Bürgerblockfraktion entspricht. Dort heißt es: „Die CDU beantragt gemeinsam mit der VG Pellenz ein Konzept für die Spielplätze in Kruft zu erstellen.“ Dies ergibt sich aber nicht aus dem Antrag. Darüber hinaus soll ein nicht in der Hauptsatzung der Ortsgemeinde festgelegter Arbeitskreis „Spielplätze“ einen Termin mit der Abteilung Tiefbau wahrnehmen. Dieser Termin ist offenbar bereits länger angesetzt und soll am 26.09.2025 stattfinden. Diesem Vorgehen kann die SPD nicht zustimmen, da sich die Mehrheitsverhältnisse des Gemeinderates in diesem Arbeitskreis nicht widerspiegeln. Nach der Hauptsatzung können ausschließlich die darin vorgesehenen Ausschüsse mit Aufgaben betraut werden.
Aus Sicht der SPD-Fraktion gilt, dass Baumpflanzungen unmittelbar erfolgen können. Dies fällt in die regulären Verwaltungsaufgaben und erfordert keinen gesonderten Beschluss oder Antrag. Investitionen in Spielplätze sollten erst dann erfolgen, wenn ein schlüssiges Gesamtkonzept vorliegt. Dieses sollte alle Spielplätze – einschließlich Betzingpark und Skaterpark – einbeziehen. Dazu schlägt die SPD-Fraktion eine Bedarfsanalyse vor, die auch berücksichtigt, in welchen Straßenzügen und Ortsteilen wie viele Kinder wohnen.
Ratsmitglied Lung stellt für die SPD-Fraktion den Antrag,
Ebenfalls moniert Ratsmitglied Lung die Ausführungen zu den finanziellen Auswirkungen.
Die Mittel für das Haushaltsjahr 2026 sind noch nicht eingestellt, dies hat der Ortsgemeinderat vielmehr in seinen anstehenden Haushaltsberatungen abschließend zu beschließen.
Ratsmitglied Treins weist darauf hin, dass die Bedarfsansätze für die bevorstehenden Haushaltsberatungen gängige Praxis sind und keinesfalls eine vorweggenommene Entscheidung über einzelne Punkte im Haushalt 2026 darstellen.
Finanzielle Auswirkungen:
Unter der Haushaltsstelle 36610-082900-7-5 stehen für 2025 noch 15.000,00 € zur Verfügung.
Für das Haushaltsjahr 2026 wurden unter der Haushaltsstelle 36610-022500-75-10 für die Vorberatungen 40.000,00 € eingestellt.
Beschlussvorschlag 1:
Hierzu sollen entsprechende Angebote eingeholt werden, damit die Austragsvergabe in der nächsten Gemeinderatssitzung am 30.10.2025 erfolgen kann.
− 1 Kinderrutschbahn (z. B. Modell G 100 von www.hst-spielgeraete.de) für Spielplatz Thomas-von-Inden-Straße
− 1 Kletterpyramide (z. B. Cheops-Pyramide Midi von www.hst-spielgeraete.de) für Spielplatz Frankenstraße
Abstimmungsergebnis: wie Beschlussvorschlag mit Stimmenmehrheit beschlossen.
Ja 14 Nein 5
Beschlussvorschlag 2:
Abstimmungsergebnis: Ratsmitglied Lung zieht seinen Antrag zurück.
Zu TOP 9: Umbau Rathaus Kruft – Möbel für Sitzungssaal, Vorlage: 03/122/2025
Sachlage:
Im Rahmen der Neugestaltung des Rathauses der Ortsgemeinde Kruft soll auch die Möblierung an den neuen Stil angepasst werden und die alten, massiven Holzmöbel durch weiße Klapptische und Schwingstühle mit Armlehnen und Netzbespannung der Rückenlehne ersetzt werden.
Im Vorfeld wurden dafür drei Firmen aufgefordert ein Angebot abzugeben.
Nach Prüfung und Wertung der vorliegenden Angebote ergibt sich folgendes Ergebnis:
Rang | Bieter | Angebotssumme (inkl. Mwst.) |
1 | Mega office & home gmbh | 14.083,65 EUR |
2 | Bieter | 31.719,45 EUR |
3 | Bieter | Kein Angebot abgegeben |
Vergabevorschlag:
Entsprechend der vorgenannten Angebotsergebnissen wird empfohlen, den Auftrag für die Beschaffung von neuen Möbeln für den Sitzungssaal an die Firma Mega Office & Home GmbH, zum Angebotspreis in Höhe von 14.083,65 EUR (inkl. MwSt.) zu vergeben.
Bei einem Ortstermin im Rathaus mit einem Mitarbeiter der Firma Mega Office & Home GmbH, 56564 Neuwied, wurden die Farben für die Stühle mit dem Ortsbürgermeister, Herr Kill und seinen Beigeordneten ausgesucht.
Es wurde sich für rote Sitzpolster und eine Rückenlehne mit Netzbespannung in Anthrazit entschieden. Die Kosten für 30 Stühle und 15 Tische belaufen sich auf 14.083,65 € (inkl. Mwst.).
Optional können auch Steckdosen an den neuen Tischen befestigt werden. Hier würde eine Doppelsteckdose, die nicht fest am Tisch installiert werden muss, ca.83,30 € (brutto) kosten.
Finanzielle Auswirkungen: Es stehen ausreichende Mittel bei Haushaltsstelle 03-11421-096100-10-11 (Anlagen im Bau) zur Verfügung.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Kruft, stimmt der Beschaffung von neuen Möbeln für den Sitzungssaal der Ortsgemeinde von der Firma Mega Office, zu einem Angebotspreis von 14.083,65 € (inkl. Mwst.) zu.
Der optionalen Bestellung von zusätzlichen Steckdosen für einzelne Tische wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis: abweichender Beschluss mit Stimmenmehrheit beschlossen
Ja 10 Nein 5 Enthaltung 4
Zu TOP 10: Einwohnerfragestunde
Im Rahmen der Diskussion zum Glasfaserausbau in Kruft wurden von den Anwesenden folgende Kritikpunkte vorgetragen:
Herr Klein betont, dass sowohl die Westconnect GmbH als auch E.ON weiterhin am Ausbau und der Vermarktung des Glasfasernetzes in Kruft interessiert sind. Aufgrund begrenzter personeller und finanzieller Ressourcen könne jedoch keine umfassende neue Vermarktungsoffensive gestartet werden.
Daher sei die Ortsgemeinde um Unterstützung gebeten worden, um nochmals für den Abschluss von Verträgen zum Glasfaseranschluss zu werben. Zusätzlich könnten bei Bedarf weitere Beratertage organisiert werden, um die Bürger vor Ort zu informieren.
Die Anregung, einen festen Ansprechpartner vor Ort bereitzustellen, wird als sinnvoll angesehen. Herr Klein bittet die Ortsgemeinde, auftretende Probleme und Anliegen direkt an ihn weiterzuleiten, um eine zügige Klärung zu ermöglichen.
Ortsbürgermeister Kill erläutert auf Nachfrage, dass die Umsetzung der Veränderungssperre im alten Ortskern eingehalten wird. Es erfolgt ein Hinweis an die Eigentümer, wenn etwas nicht möglich ist. Für die Umsetzung von Maßnahmen gab es Fördermittel. Neue Eigentümer werden für eine Beratung an die Architektin verwiesen.
Auf Nachfrage führt Ortsbürgermeister Kill aus, dass es beim MVZ (Medizinisches Versorgungszentrum) zurzeit kein Fortkommen gibt. Letztendlich scheitert es bisher an den Finanzen.
Zu TOP 14: Rechtsbehelf im Zusammenhang mit der Baugenehmigung vom 02.09.2025 zugunsten der Gewerbepark in Kretz GmbH (BA-63-2023-2965), Vorlage: 03/134/2025
Sachlage:
Die untere Bauaufsichtsbehörde bei der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz hat am 2. September 2025 die Baugenehmigung für den Gewerbepark Kretz im Bebauungsplangebiet der Ortsgemeinde Kretz „Am Schwimmelberg“ erteilt. Die Ortsgemeinde Kruft hat am 11. September 2025 von der Erteilung der Baugenehmigung Kenntnis erlangt. Die Baugenehmigung sieht als Auflage vor, dass die Erschließung des genehmigten Vorhabens nachgewiesen werden muss, wobei in einem Klammerzusatz die Möglichkeiten des gesicherten Nachweises seitens der Bauaufsicht mit „Baulast bzw. Erschließungsvertrag“ benannt wurden.
Nach den insoweit genehmigten Bauunterlagen führt die verkehrstechnische Erschließung und Anbindung des gesamten Baugebietes und des genehmigten Vorhabens „Gewerbepark“ sowohl über private Grundstücksflächen Dritter im Außenbereich als auch einmündend in die untere Zufahrt des Abschnitts der Tubag Allee in der Gemarkung Kruft und betrifft den Teil des Bebauungsplangebietes, welches nach dem Planaufstellungsbeschluss des Gemeinderates vom 04.09.2025 planerisch neu als Verkehrsfläche mit einer besonderen Zweckbestimmung festgesetzt werden soll.
Da die Ortsgemeinde Kruft bisher das Einvernehmen zu dem Bauantrag versagt hat und die Kreisverwaltung ausweislich des erteilten Bauscheins das versagte Einvernehmen nicht ersetzt hat, liegt eine Rechtsverletzung zulasten der Ortsgemeinde Kruft vor. Um die Rechte der Gemeinde zu wahren, ist gegen die erteilte Baugenehmigung Widerspruch einzulegen.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt gegen die Baugenehmigung vom 02.09.2025 der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz der Gewerbepark in Kretz GmbH (BA-63-2023-2965) Rechtsbehelfe einzulegen.
Abstimmungsergebnis: wie Beschlussvorschlag einstimmig
Die nächste Gemeinderatssitzung findet am Donnerstag, 30. Oktober 2025 um 19.00 Uhr in der Seniorenresidenz Pellenz, An der Badkaul 2, 56642 Kruft statt. Dazu sind alle Bürgerinnen und Bürger herzlich eingeladen.
Die Sitzungsunterlagen stehen rechtzeitig vor der Sitzung zur Verfügung unter: https://www.pellenz.de/buergerservice/buergerinfomation/buergerinfosystem-zur-gremienarbeit/
Walter Kill, Ortsbürgermeister