Das Wichtigste in Kürze: Brennholzanfragen können Sie gerne in der Zeit vom 01.09.2024 bis 31.03.2025 abgeben. Wie das genau geht, erfahren Sie weiter unten https://www.wald.rlp.de/forstamt-koblenz
Folgende Wunschmengen können Sie angeben: 5 oder 10 Festmeter (fm). Ein Festmeter Brennholz kostet diese Saison 68,00 € inkl. regulär 7 % MwSt.
Das Brennholz erhalten Sie im Winter/Frühjahr-Sommer 2024/2025 gefällt, entastet und grob gestapelt am Wegesrand.
Wenn Sie das Holz im Wald aufarbeiten, benötigen Sie den Nachweis über einen besuchten Motorsägenkurs.
So läuft eine Brennholz-Bestellung ab
Sie können das Brennholz ausschließlich über unser neues Online-Formular bestellen. Dies ist erst ab dem 01.09.2024 auf der Homepage des Forstamtes Koblenz (https://www.wald.rlp.de/forstamt-koblenz) möglich. Wenn Sie online bestellen, erhalten Sie umgehend eine Eingangsbestätigung. Bestellungen werden nur vom 01.09.2024 bis 31.03.2025 angenommen.
Dieser relativ kurze Zeitraum für Brennholzbestellungen hilft uns bei der Planung der Fällarbeiten im Winter. Außerdem trägt er zur fairen Verteilung des Brennholzes bei.
Später eintreffende Bestellungen werden nicht mehr berücksichtigt!
Sie können folgende Mengen anfragen: 5 Festmeter (fm), oder 10 fm. Ein Festmeter entspricht 1,4 Raummetern oder Ster. Der Preis für 1 Fm Brennholz beträgt 68 € inkl. regulär 7 % MwSt. Im Gemeindewald können diese Preise abweichen. Falls Sie eine Wunschholzart haben, können Sie dies im Feld für Ihre Nachricht mitteilen.
Bei der Bestellung geben Sie bitte Ihr Wunschrevier an bzw. das Revier, zu dem Ihr Wohnort gehört. Falls Sie dies nicht wissen, können Sie hier (https://www.wald.rlp.de/forstamt-koblenz/wir/in-den-revieren) nachschauen, welches Revier für Sie zuständig ist. Falls Ihr Wohnort nicht aufgelistet ist, kann es sein, dass ein anderes Forstamt für Sie zuständig ist.
Wir bemühen uns, Ihnen Ihr Brennholz möglichst wohnortsnah und mit der gewünschten Menge und Holzart zur Verfügung zu stellen. Leider können wir dies nicht garantieren.
Das bestellte Holz erhalten Sie im kommenden Winter/Frühjahr als gepoltertes Holz am Wegesrand. Das bedeutet, die Bäume sind bereits gefällt, entastet und am Wegesrand grob gestapelt. Ihr Förster oder Ihre Försterin weist Sie dann entsprechend ein.
Bitte beachten Sie: Bei sehr nasser Witterung können wir, um den Waldboden zu schonen, das gefällte Holz nicht an den Weg rücken. Es kann daher sein, dass Sie Ihr Brennholz etwas verzögert zugeteilt bekommen.
Das Forstamt liefert kein Brennholz aus.
Anschließend erhalten Sie die Rechnung. Nachdem Sie diese beglichen haben, können Sie damit beginnen, Ihr zugewiesenes Brennholz einzuschneiden und abzufahren. Bitte haben Sie dann die Rechnung und einen Zahlungsbeleg (z. B. Überweisungsbeleg oder Screenshot online-Banking) dabei.
Bitte beachten Sie: Das Holz ist frisch gefällt und durch den Baumsaft noch sehr nass. Es brennt erst gut, wenn es mindestens ein, besser zwei Jahre, gesägt, gespalten und aufgestapelt trocknen konnte.
Für die Aufarbeitung mit der Motorsäge benötigen Sie den Nachweis eines besuchten Motorsägenkurses. Solche können Sie am Forstamt Koblenz besuchen. Nähere Infos und Termine erhalten Sie bei Frau Knapp Tanja.knapp@wald-rlp.de.
Arbeiten Sie mit der Motorsäge nie alleine und tragen Sie unbedingt Ihre persönliche Schutzausrüstung, bestehend aus: Helm mit Gesichts- und Gehörschutz, Lederhandschuhe, Schnittschutzhose und Sicherheitsschuhe mit Schnittschutzeinlage.
Wir freuen uns über Ihr Interesse am Wald und wünschen gutes Gelingen mit Ihrem Brennholz!