Ferienaktionen der Ortsgemeinde Kruft
  • Die Registrierung zur Ferienaktion erfolgt ausschließlich über das Formular auf der Homepage der Ortsgemeinde Kruft.
    Registrierungen per Telefon oder auf anderem Weg werden nicht berücksichtigt.
  • Die Kosten sind innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Anmeldebestätigung (Email) bei der Ortsgemeinde Kruft zu entrichten. Eine verbindliche Anmeldung erfolgt erst nach Zahlung des Teilnehmerbetrags.  Sollte innerhalb der genannten Frist keine Zahlung erfolgen, verfällt die Anmeldebestätigung. Eine Ratenzahlung kann vereinbart werden.
  • Die Anmeldung muss vollständig ausgefüllt und von mind. einem Sorgeberechtigten unterschrieben sein (digitale Unterschrift)
  • Bei Veranstaltungen mit begrenzter Teilnehmerzahl, gilt die Reihenfolge der Anmeldungen (Datum, Uhrzeit), Kinder aus Kruft haben Vorrang.
  • Falls die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, behalten wir uns vor die Veranstaltung abzusagen. In diesem Fall erhalten Sie den gesamten Kostenbeitrag zurück, weitere Ansprüche bestehen nicht.
  • Sollte kein Anmeldeschluss ausgeschrieben sein, so gilt der allgemeine Anmeldeschluss von einer Woche vor Veranstaltungsbeginn.
  • Sie erklären sich damit einverstanden, dass ihr Sohn/ihre Tochter in einem PKW/Kleinbus befördert werden darf.
  • Sie erklären sich damit einverstanden, dass sich ihr Sohn/ihre Tochter in mind. 2er Gruppen
    selbstständig in einem abgesprochenen Umfeld bewegen darf.
  • Die Veranstaltungen sind generell ohne Verpflegung. Bitte Essen und ausreichend zu Trinken mitgeben!
  • Bitte beachten Sie, dass es bei den angegebenen Rückkehrzeiten Abweichungen geben kann. (Bei Verspätungen ab 20 Minuten werden sie informiert)
  • Mir ist bekannt, dass Fotos und Filmaufnahmen meines Kindes für die Öffentlichkeitsarbeit der Veranstalter verwendet werden. Keine Einzelaufnahmen! (Trifft nicht zu, wenn auf dem Anmeldebogen bezüglich der Bildrechte, mit „Nein“ geantwortet wurde!)
    Fotos und Videos können Verwendung finden für:
    – Druckwerke (z.B. Öffentlichkeitsarbeit, Fotobücher, Werbung für Veranstaltungen etc.)
    – Speicherung auf Datenträgern
    – öffentlich zugängliche Internetdarstellung des Veranstalters
    – Veröffentlichung in sozialen Netzwerken
    – Weitergabe in geschlossenen Nutzergruppen sozialer Netzwerke an die jeweiligen Teilnehmer/innen.
  • Bitte denken Sie an wetterentsprechende Kleidung, Sonnen und/oder Regenschutz! Ihr Kind sollte bereits zum jeweiligen Treffpunkt mit Sonnenschutz eingecremt sein!!
  • Bei nicht Beachten der Veranstaltungsregeln/info behält sich der Veranstalter vor, den Teilnehmer von der Aktion auszuschließen! Dieser muss dann von einer sorgeberechtigten Person abgeholt werden.
  • Bei Abgabe der Anmeldung bescheinigen Sie die körperliche Fitness Ihres Kindes für die jeweilige Ferienaktion!
  • Eine Teilnahme mit Erkältungs-/Krankheitssymptomen oder bei einem engen Kontakt mit einer mit Corona infizierten Person ist nicht möglich.
  • Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr! Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für materielle und immaterielle Schäden gegenüber dem Teilnehmer.

Hinweis MTB Kurse:
Mountainbiken und die damit verbundenen Kurse sind mit gewissen Risiken und Gefahren verbunden. Grundsätzlich erfolgt die Teilnahme an den Kursen auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Das Tragen eines mit den aktuellen Standards entsprechender Fahrradhelm (CE-Kennzeichnung) ist verpflichtend. Kurse können auf öffentlichen Straßen und besonders auf unbefestigten Wegen und Pfaden stattfinden. Die Organisation eines Kurses kann maßgeblich von Witterungseinflüssen bestimmt werden und somit die Dauer länger oder kürzer sein. Ggf. können nicht alle im Vorfeld besprochenen Inhalte der die gesamte Strecke realisiert werden. Jeder Teilnehmer ist dazu verpflichtet sich zu jeder Zeit so zu verhalten das weder er selbst noch andere Teilnehmer oder Trainer gefährdet wird. Insbesondere zählen hierzu genügend Sicherheitsabstand und eine dem eigenen Können und den Witterungs-, Sicht- und Wegeverhältnissen angepasste Fahrweise und Geschwindigkeit. Die Straßenverkehrsordnung ist auf allen öffentlichen Straßen und Wegen selbständig einzuhalten. Gefahren und Risiken können vor allem aus wechselnden Witterungs- und Wegebedingungen bestehender sich aus dem Verhalten Dritter ergeben.