München 2025
MIT WEM? Eine Ferienfahrt der Jugendzentren Ochtendung und Kruft
WANN? Dienstag, 22. – Freitag, 25. April 2025
WER? Jugendliche ab 14 Jahren
WOHIN? Jugendherberge München Park
WAS GEHT VOR ORT? Folgende Programmpunkte sind „möglich„:
- Deutsches Museum
- Englischer Garten
- Eisbachwelle
- BMW Museum
- Allianz Arena
- Olympia Park
WAS GEHT NOCH?
Wir treffen uns Anfang des Jahres 2025 um eure Ideen zu sammeln um die gemeinsame Zeit in München zu gestalten.
Leistungen:
- Zugtransfer (Andernach-München/ München- Andenach)
- Transfer innerhalb der Stadt München
- 3 Übernachtungen mit Halbpension
- unterschiedliche Programmpunkte
Preis: 265,00 €
Eine Anzahlung von 65,00 € muss innerhalb einer genannten Frist geleistet werden.
(Eine Ratenzahlung kann vereinbart werden)
Mindesteilnehmerzahl: 12
Anmeldeschluss: Freitag, 07.02.25
Teilnahmebedingungen
Einwilligungs- und Verpflichtungserklärung des/der Personensorgeberechtigten
- Die Anmeldung zur Ferienaktion erfolgt ausschließlich über das Formular auf der Homepage der Ortsgemeinde Kruft. Eine Anmeldung per Telefon oder auf anderem Weg wird nicht berücksichtigt.
- Die Kosten sind innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Anmeldebestätigung (Email) zu entrichten. Die Informationen zur Zahlung entnehmen Sie bitte der Bestätigungsmail.
- Eine verbindliche Anmeldung erfolgt erst nach Zahlung des Teilnehmerbetrags. Sollte innerhalb der genannten Frist keine Zahlung erfolgen, verfällt die Anmeldebestätigung. Eine Ratenzahlung kann vereinbart werden.
- Die Anmeldung muss vollständig ausgefüllt und von mind. einem Sorgeberechtigten unterschrieben sein (digitale Unterschrift). Eine Unterschriftenfälschung stellt nach § 267 StGB eine Urkundenfälschung dar und ist strafbar.
- Bei Veranstaltungen mit begrenzter Teilnehmerzahl, gilt die Reihenfolge der Anmeldungen (Datum, Uhrzeit).
- Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, behalten wir uns vor die Veranstaltung abzusagen. In diesem Fall wird der Kostenbeitrag zurückerstattet, weitere Ansprüche bestehen nicht.
- Sollte kein Anmeldeschluss ausgeschrieben sein, so gilt der allgemeine Anmeldeschluss von einer Woche vor Veranstaltungsbeginn.
- Für Schäden, die der/die Teilnehmer/in durch Verstöße gegen die Empfehlung und Anordnungen der Betreuer verursacht, trage ich die Kosten.
- Da die Beteiligung an der Veranstaltung freiwillig ist, besteht keine Unfallversicherung für die Teilnehmer durch den Veranstalter.
- Mir ist bekannt, dass bei Unfällen, die durch Ungehorsam, Missachtung der Freizeitregeln, höhere Gewalt oder Naturkatastrophen eintreten, keine Verantwortung durch die Veranstalter übernommen werden kann.
- Bei Verletzungen oder plötzlich auftretenden Erkrankungen oder Unfällen darf der/die Teilnehmer/in in einem Krankenhaus o.ä. behandelt werden. Der Durchführung aller erforderlichen medizinischen Maßnahmen nach den Regeln der ärztlichen Kunst (Operationen, Blutübertragungen etc.) zum Wohle meines Kindes willige ich hiermit ein. Ich werde in einem solchen Falle umgehend informiert!
- Mir ist bekannt, dass den Freizeitteilnehmern stundenweise Freizeit (ohne Aufsicht) entsprechend ihres Alters bzw. des Entwicklungsstandes gegeben wird.
- Uns ist bekannt, dass für privates Eigentum keinerlei Haftung durch den Veranstalter übernommen Für Sachschäden jeglicher Art übernimmt der Veranstalter keinerlei Haftung (Brillen- und Kleiderschäden, Diebstähle von beweglichem Eigentum usw.).
- Mir ist bekannt, dass Fotos und Filmaufnahmen meines Kindes für die Öffentlichkeitsarbeit der Veranstalter über die Ferienfreizeit verwendet werden. (Trifft nicht zu, wenn auf dem Anmeldebogen bezüglich der Bildrechte, mit „Nein“ geantwortet wurde!)
- Die Mitnahme von sämtlichen Alkoholika, bzw. der Konsum von hochprozentigem Alkohol ist untersagt. Des Weiteren ist der Verzehr von sämtlichem Alkohol in der Unterkunft vor Ort verboten!
- Bei einem groben Verstoß gegen die o. g. Regeln, Anweisungen der Freizeitleitung oder ungebührlichem Verhalten, das dem Ansehen der Gruppe oder der Veranstalter schadet, ist die Freizeitleitung berechtigt, eine Rücksendung oder eine Abholung der Teilnehmerin/des Teilnehmers zu veranlassen. Im Falle der Rücksendung, sind die Kosten des Rücktransports und einer evtl. erforderlichen Begleitperson von den Sorgeberechtigten zu tragen. Die Teilnahmegebühr wird nicht erstattet. Die Sorgeberechtigten bzw. die genannten Vertreter werden vorab informiert.
Fotos und Videos können Verwendung finden für:
- Druckwerke (z.B. Öffentlichkeitsarbeit, Fotobücher, Werbung für Veranstaltungen etc.)
- Speicherung auf Datenträgern für die Teilnehmer
- öffentlich zugängliche Internetdarstellung des Veranstalters
- Veröffentlichung in sozialen Netzwerken
- Weitergabe in geschlossenen Nutzergruppen sozialer Netzwerke an die jeweiligen Teilnehmer/innen.
Krankheitsfall
Sollte während des Ferienfahrt eine Erkrankung festgestellt werden, die einen Aufenthalt des Teilnehmers vor Ort unmöglich macht und eine Rückfahrt in öffentlichen Verkehrsmitteln nicht erlaubt, so muss diese Person abgeholt werden.
Reiserücktritt und Co.
Ein Rücktritt von der Reise muss schriftlich erfolgen. Im Falle eines Reiserücktritts kann es zu Kosten kommen. Es werde nur die Kosten berechtnet, die zum Zeitpunkt des Rücktritts aufgrund von Stornobestimmungen entstehen.
Fällt die Freizeit aus, wird der Teilnehmerbeitrag vollständig zurückerstattet, weitere Ansprüche bestehen nicht!
Ansprechpartner:
Ortsgemeinde Kruft:
Martin Busenbender
Jugend & Senioren
Kolpingplatz 1
56642 Kruft
Tel.: 02652-938316
Mobil 0170-3340189
Email: jus@ortsgemeinde-kruft.de
Ortsgemeinde Ochtendung
Thomas Geisen
Jugendpfleger
Raiffeisenplatz 1
56299 Ochtendung
Tel.: 02625 954093 12
Mobil: 0170 8550485
E-Mail: jugendpflege.oc@maifeld.de