Hamburg Tour 2023
MIT WEM? Eine Ferienfahrt der Jugendzentren Ochtendung und Kruft
WANN? Mo, 03. – Do, 06. April 2023
WER? Jugendliche ab 14 Jahren
WOHIN? Jugendherberge Hamburg „Auf dem Stintfang“
WAS GEHT VOR ORT? Folgende Programmpunkte sind bereits im Preis enthalten:
- Besuch der PLAZA, die Aussichtsplattform der Elbphilharmonie
- Reeperbahn Tour mit Lichterfahrt (Jugendfrei )
- Besuch des Miniaturwunderlands
- Besuch des Hamburger DOMs
WAS GEHT NOCH?
Wir treffen uns Anfang des Jahres 2023 um eure Ideen zu sammeln um die gemeinsame Zeit in Hamburg zu gestalten.
Leistungen:
- Zugtransfer (Andernach-Hamburg / Hamburg- Koblenz)
- 3 Übernachtungen mit Halbpension
- Besuch der PLAZA, der Aussichtsplattform der Elbphilharmonie
- Reeperbahn Tour mit Lichterfahrt
- Besuch des Miniaturwunderland
Preis: 245,00 €
(Eine Ratenzahlung kann vereinbart werden)
Mindesteilnehmerzahl: 12
Anmeldeschluss: Freitag, 13.01.23
Teilnahmebedingungen
Einwilligungs- und Verpflichtungserklärung des/der Personensorgeberechtigten
- Für Schäden, die mein Kind durch Verstöße gegen die Empfehlung und Anordnungen der Betreuer verursacht, trage ich die Kosten.
- Da die Beteiligung an der Veranstaltung freiwillig ist, besteht keine Unfallversicherung für die Teilnehmer*innen durch den Veranstalter.
- Mir ist bekannt, dass bei Unfällen, die durch Ungehorsam, Missachtung der Freizeitregeln, höhere Gewalt oder Naturkatastrophen eintreten, keine Verantwortung durch die Veranstalter übernommen werden kann.
- Bei Verletzungen oder plötzlich auftretenden Erkrankungen oder Unfällen darf mein Kind in einem Krankenhaus o.ä. behandelt werden. Der Durchführung aller erforderlichen medizinischen Maßnahmen nach den Regeln der ärztlichen Kunst (Operationen, Blutübertragungen etc.) zum Wohle meines Kindes willige ich hiermit ein. Ich werde in einem solchen Falle umgehend informiert!
- Mir ist bekannt, dass den Freizeitteilnehmer*innen stundenweise Freizeit (ohne Aufsicht) entsprechend ihres Alters bzw. des Entwicklungsstandes gegeben wird.
- Uns ist bekannt, dass für privates Eigentum keinerlei Haftung durch den Veranstalter übernommen Für Sachschäden jeglicher Art übernimmt der Veranstalter keinerlei Haftung (Brillen- und Kleiderschäden, Diebstähle von beweglichem Eigentum usw.).
- Mir ist bekannt, dass Fotos und Filmaufnahmen meines Kindes für die Öffentlichkeitsarbeit der Veranstalter über die Ferienfreizeit verwendet werden. (Trifft nicht zu, wenn auf dem Anmeldebogen bezüglich der Bildrechte, mit „Nein“ geantwortet wurde!)
- Die Mitnahme von sämtlichen Alkoholika, bzw. der Konsum von hochprozentigem Alkohol ist untersagt. Des Weiteren ist der Verzehr von sämtlichem Alkohol in der Unterkunft vor Ort verboten!
Fotos und Videos können Verwendung finden für:
- Druckwerke (z.B. Öffentlichkeitsarbeit, Fotobücher, Werbung für Veranstaltungen etc.)
- Speicherung auf Datenträgern für die Teilnehmer
- öffentlich zugängliche Internetdarstellung des Veranstalters
- Veröffentlichung in sozialen Netzwerken
- Weitergabe in geschlossenen Nutzergruppen sozialer Netzwerke an die jeweiligen Teilnehmer/innen.
Bei einem groben Verstoß gegen die o. g. Regeln, Anweisungen der Freizeitleitung oder ungebührlichem Verhalten, das dem Ansehen der Gruppe oder der Veranstalter schadet, ist die Freizeitleitung berechtigt, eine Rücksendung der Teilnehmerin/des Teilnehmers zu veranlassen. Die Kosten des Rücktransports und einer evtl. erforderlichen Begleitperson sind von den Sorgeberechtigten zu tragen. Die Teilnahmegebühr wird nicht erstattet. Die Sorgeberechtigten bzw. die genannten Vertreter werden vorab informiert.
Krankheitsfall
Sollte während des Ferienfahrt eine Erkrankung festgestellt werden, die einen Aufenthalt des Teilnehmers vor Ort unmöglich macht und eine Rückfahrt in öffentlichen Verkehrsmitteln nicht erlaubt, so muss diese Person abgeholt werden.
Reiserücktritt und Co.
Ein Rücktritt von der Reise muss schriftlich erfolgen. Im Falle eines Reiserücktritts kann es zu Kosten kommen- Es werde nur die Kosten berechtnet, die zum Zeitpunkt des Rücktritts aufgrund von Stornobestimmungen entstehen.
Fällt die Freizeit aus, wird der Teilnehmerbeitrag vollständig zurückerstattet, weitere Ansprüche bestehen nicht!
Ansprechpartner:
Ortsgemeinde Kruft:
Martin Busenbender
Jugend & Senioren
Kolpingplatz 1
56642 Kruft
Tel.: 02652-938316
Mobil 0170-3340189
Email: jus@ortsgemeinde-kruft.de
Ortsgemeinde Ochtendung
Thomas Geisen
Jugendpfleger
Raiffeisenplatz 1
56299 Ochtendung
Tel.: 02625 954093 12
Mobil: 0170 8550485
E-Mail: jugendpflege.oc@maifeld.de