Jugendzentren bieten Erste-Hilfe-Kurs an
Die Jugendzentren der Ortsgemeinden Plaidt, Kruft, Nickenich, Saffig und Ochtendung bieten einen weiteren Erste-Hilfe-Kurs an.
Jede Person kann in die Lage kommen, schnell Erste-Hilfe leisten zu müssen – auch junge Menschen! Beteiligte stehen oft unter Stress und sind unsicher, wie sie sich in einer solchen Situation verhalten sollen. Die Erste-Hilfe-Ausbildung vermittelt die nötige Sicherheit und Kompetenz, um verunfallte Personen zu versorgen und weitere Hilfe zu organisieren zu können.
Der Kurs wird am Samstag zu Beginn der Osterferien von den Jugendzentren angeboten und findet in netter Atmosphäre mit anderen jungen Leuten statt, Mittagssnack inklusive.
Natürlich erhalten die Teilnehmenden am Ende des Kurses eine Bescheinigung, die z.B. für den Erwerb des Führerscheins benötigt wird.
Die Kooperationsveranstaltung findet am Samstag, den 12.04.25 von 9:00 – ca. 17.00 Uhr im JUZ Kruft statt. Teilnehmen können Jugendliche ab 14 Jahren und junge Erwachsene.
Im Teilnahmebeitrag von 50,00 € sind die Kursgebühr, die Bescheinigung und ein Mittagssnack bereits enthalten.
Veranstaltungshinweise
- Die Anmeldung zur Ferienaktion erfolgt ausschließlich über das Formular auf der Homepage der Ortsgemeinde Kruft. Eine Anmeldung per Telefon oder auf anderem Weg wird nicht berücksichtigt.
- Die Kosten sind innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Anmeldebestätigung (Email) zu entrichten. Die Informationen zur Zahlung entnehmen Sie bitte der Bestätigungsmail.
- Eine verbindliche Anmeldung erfolgt erst nach Zahlung des Teilnehmerbetrags. Sollte innerhalb der genannten Frist keine Zahlung erfolgen, verfällt die Anmeldebestätigung.
Eine Ratenzahlung kann vereinbart werden. - Die Anmeldung muss vollständig ausgefüllt und von mind. einem Sorgeberechtigten unterschrieben sein (digitale Unterschrift). Eine Unterschriftenfälschung stellt nach § 267 StGB eine Urkundenfälschung dar und ist strafbar.
- Bei Veranstaltungen mit begrenzter Teilnehmerzahl, gilt die Reihenfolge der Anmeldungen (Datum, Uhrzeit).
- Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, behalten wir uns vor die Veranstaltung abzusagen. In diesem Fall wird der Kostenbeitrag zurückerstattet, weitere Ansprüche bestehen nicht.
- Sollte kein Anmeldeschluss ausgeschrieben sein, so gilt der allgemeine Anmeldeschluss von einer Woche vor Veranstaltungsbeginn.
- Sie erklären sich damit einverstanden, dass sich ihr Sohn/ihre Tochter in mind. 2er Gruppen selbstständig in einem abgesprochenen Umfeld bewegen darf.
- Mir ist bekannt, dass Fotos und Filmaufnahmen meines Kindes für die
Öffentlichkeitsarbeit der Veranstalter verwendet werden. Keine Einzelaufnahmen!
(Trifft nicht zu, wenn auf dem Anmeldebogen bezüglich der Bildrechte, mit „Nein“ geantwortet wurde!)
Fotos und Videos können Verwendung finden für Öffentlichkeitsarbeit, Speicherung auf Datenträgern, öffentlich zugängliche Internetdarstellung der Veranstalter und Veröffentlichung in sozialen Netzwerken Facebook und Instagram. - Eine Teilnahme bei einer ansteckenden Erkrankung ist nicht möglich.
- Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr! Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für materielle und immaterielle Schäden gegenüber dem Teilnehmer.