Fahrt für Jugendliche in den Europa-Park

Kooperation der Jugendzentren der Ortsgemeinden Kruft, Nickenich, Ochtendung, Plaidt & Saffig.

Ihr habt die Chance mit den Jugendzentren in den Herbstferien in den Europa-Park zu fahren. Die Fahrt findet am Donnerstag, 23. Oktober 2025 statt. Die Teilnehmer bewegen sich im Europa-Park eigenverantwortlich in Kleingruppen von mind. 2 Personen. Mindestalter 12 Jahre!

Alle erhalten die Handynummern der Jugendpfleger/in, die vor Ort erreichbar sind.

Treffpunkte: 

  • Nickenich 4:50 Uhr Bushaltestelle an der Linde
  • Kruft 5:00 Uhr Alte Chaussee 4/Bushaltestelle Jahnstraße
  • Plaidt 5:10 Uhr Dorfplatz
  • Saffig 5:15 Uhr Dorfplatz
  • Ochtendung 5:25 Uhr Raiffeisenplatz.

Ende der Fahrt ist am jeweiligen Einstiegsort zwischen 23:00 und ca. 24:00 Uhr.

Mitbringen: 

  • Handy (mit ausreichend Guthaben & Akku, ggf. Powerbank), dem Wetter angepasste Kleidung, genügend Verpflegung, ggf. Taschengeld

KOSTEN FÜR EINTRITT & BUSFAHRT 110,00 €

ANMELDUNG AB 01.12.24 - DIE ANZAHL DER PLÄTZE IST BEGRENZT!

Jede teilnehmende Ortsgemeinde hat exklusiv 10 Plätze zur Verfügung, Wartelistenplätze werden angeboten.

Veranstaltungshinweise

  • Die Anmeldung zur Ferienaktion erfolgt ausschließlich über das Formular auf der Homepage der Ortsgemeinde Kruft. Eine Anmeldung per Telefon oder auf anderem Weg wird nicht berücksichtigt.
  • Die Kosten sind innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Anmeldebestätigung (E-Mail) zu entrichten. Die Informationen zur Zahlung entnehmen Sie bitte der Bestätigungsmail.
  • Eine verbindliche Anmeldung erfolgt erst nach Zahlung des Teilnehmerbetrags. Sollte innerhalb der genannten Frist keine Zahlung erfolgen, verfällt die Anmeldebestätigung.
    Eine Ratenzahlung kann vereinbart werden.
  • Die Anmeldung muss vollständig ausgefüllt und von mind. einem Sorgeberechtigten unterschrieben sein (digitale Unterschrift). Eine Unterschriftenfälschung stellt nach § 267 StGB eine Urkundenfälschung dar und ist strafbar.
  • Bei Veranstaltungen mit begrenzter Teilnehmerzahl, gilt die Reihenfolge der Anmeldungen (Datum, Uhrzeit).
  • Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, behalten wir uns vor die Veranstaltung abzusagen. In diesem Fall wird der Kostenbeitrag zurückerstattet, weitere Ansprüche bestehen nicht.
  • Sollte kein Anmeldeschluss ausgeschrieben sein, so gilt der allgemeine Anmeldeschluss von einer Woche vor Veranstaltungsbeginn.
  • Mir ist bekannt, dass sich die Teilnehmenden während der Fahrt eigenverantwortlich in Gruppen von mindestens zwei Personen bewegen.
  • Mir ist bekannt, dass Fotos und Filmaufnahmen meines Kindes für die Öffentlichkeitsarbeit der Veranstalter verwendet werden. Keine Einzelaufnahmen!
    (Trifft nicht zu, wenn auf dem Anmeldebogen bezüglich der Bildrechte, mit „Nein“ geantwortet wurde!)
    Fotos und Videos können Verwendung finden für Öffentlichkeitsarbeit, Speicherung auf Datenträgern, öffentlich zugängliche Internetdarstellung der Veranstalter und Veröffentlichung in sozialen Netzwerken Facebook und Instagram.
  • Eine Teilnahme bei einer ansteckenden Erkrankung ist nicht möglich.
  • Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr! Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für materielle und immaterielle Schäden gegenüber dem Teilnehmer.
  • Bei Abgabe der Anmeldung bescheinigen Sie die körperliche Fitness des Teilnehmers für die jeweilige Veranstaltung!
  • Bei Verletzungen oder plötzlich auftretenden Erkrankungen oder Unfällen darf mein Kind in einem Krankenhaus o.ä. behandelt werden. Der Durchführung aller erforderlichen medizinischen Maßnahmen nach den Regeln der ärztlichen Kunst (Operationen, Blutübertragungen etc.) zum Wohle meines Kindes willige ich hiermit ein. Ich werde in einem solchen Falle umgehend informiert!
  • Mir ist bekannt, dass bei Unfällen, die durch Ungehorsam, Missachtung der Freizeitregeln, höhere Gewalt oder Naturkatastrophen eintreten, keine Verantwortung durch die Veranstalter übernommen werden kann.
  • Bei einem groben Verstoß gegen die o. g. Regeln, Anweisungen der Freizeitleitung oder ungebührlichem Verhalten, das dem Ansehen der Gruppe oder der Veranstalter schadet, ist die Freizeitleitung berechtigt, eine Rücksendung oder eine Abholung der Teilnehmerin/des Teilnehmers zu veranlassen. Im Falle der Rücksendung, sind die Kosten des Rücktransports und einer evtl. erforderlichen Begleitperson von den Sorgeberechtigten zu tragen. Die Teilnahmegebühr wird nicht erstattet.  Die Sorgeberechtigten bzw. die genannten Vertreter werden vorab informiert.